Software-Raid von System-Laufwerken unter Debian

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coltseavers
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Software-Raid von System-Laufwerken unter Debian

Post by coltseavers »

Hallo zusammen,

ich plane aktuell einen kleinen, günstigen, stromsparenden Heimserver zu basteln, für Zwecke wie Fileserver, Webserver (für Entwicklung), etc - nix was Power bräuchte.
Als Host-System dachte ich dabei an ein aktuelles Debian als Host zur Virtualisierung der eigentlichen Server.
(Board ASUS AM1M-A, CPU AMD Athlon 5350, 4x 2,05 GHz)

Angedacht habe ich dafür 2 SSDs, die ich gern als RAID1 laufen lassen würde. Da mir eine Hardware-Raid-Controller-Karte für den Zweck zu teuer ist, und es auch nicht unbedingt auf das letzte Bisschen Performance ankommt, überlege ich mal ein Software-Raid einzusetzen.
Davon habe ich aber noch keine Ahnung.
Wichtig ist mir im Wesentlichen, dass ich eine E-Mail bekomme, wenn im Raid ne Platte ausfällt. Das können ja afaik die onboard-Raids unter Linux leider alle nicht, die auf üblichen Mainboards zum Einsatz kommen (lasse mich gern eines besseren belehren).

Nun stellt sich mir die Frage, ob auch das Hostsystem (in meinem Fall das Host-System für die Virtualisierungsumgebung) das eigene Software-Raid betreiben kann, auf dem es läuft? Falls ja, gibt es da was besonderes zu beachten / irgendwelche Einschränkungen?

Hab da was von mdadm gelesen - wäre dass der zu empfehlende Dienst, oder womit realisiert man das?

Vielen Dank vorab & Gruß,
Colt
Viele Grüße,
Colt Seavers
ddm3ve
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Re: Software-Raid von System-Laufwerken unter Debian

Post by ddm3ve »

Hallo,

also wenn Du so fragst, dann weiss ich nicht ob ich Dir wirklich zu einem Raid raten sollte.
Grundsätzlich ist mdadm kein Dienst sondern das Verwaltungsprogramm hierfür. Damit stuerst Du das Raid. Den Dienst selbst bringen aktuelle Distributionen mehr oder minder mit.
Etwas, was ich Dir dringend zur überlegen geben würde.
1 SSDs im Raid 1. Beide haben i.d.R. die etwa identische Lebensdauer / max. Schreibzyklen. Stirbt eine der beiden durch Nutzungsbedingten Ursachen, dann stirbt die andere ziemlich bald auch.
Das solltest Du auf jeden Fall im Hinterkopft behalten.

Für Deinen Anwendungsfall was eigenes bauen? Na, ich weiss ja nicht.
Schau die die HP Microserver an z.B. G2020T bei einigen Kunden betreiben wir darauf sogar einen Windows SBS mit Exchange.
Der läuft sogar recht zügig und gut. Der onboard Raidcontroller ist vieleiht nicht gerade der allerbeste und schnellst aber es ist einer drauf, raid 5, raid 10 ist möglich.

Günstiger bekommst Du etwas vergleichbares nicht in.
Aber lass erstmal das mit dem Raid auf softwareseite sein, oder lese Dich hier vollumfänglich ein.
Eine ganz gute anlaufstelle:
https://wiki.ubuntuusers.de/Software-RAID/
02:32:12 21.12.2012 und dann sind Deine Probleme alle unwichtig.
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Joe User
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Re: Software-Raid von System-Laufwerken unter Debian

Post by Joe User »

Grundsätzlich ist Dein Vorhaben mit Software-RAID (mdadm) kein Problem.

Allerdings würde ich an Deiner Stelle auf fertige Hardware wie etwa dem bereits genannten HP Gen8 Microserver G2020T (nutze ich selbst auch) zurückgreifen statt selbst (inkompatible) Bauteile zusammenzufrickeln, zumal Du Deinen Selbstbau gemäss http://www.gesetze-im-internet.de/emvbg/ gar nicht erst in Betrieb nehmen darfst.
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coltseavers
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Re: Software-Raid von System-Laufwerken unter Debian

Post by coltseavers »

Hallo zusammen,

zunächst einmal vielen Dank für eure Antworten und den Tip mit dem HP-Gerät.
Ich habe zu den Dingen nur leider eine völlig andere Ansicht.

Zum HP-Gerät:
Die Geräte kommen für mich überhaupt nicht in Frage, da es meinen Anforderungen nicht entspricht, und mir auch zu teuer ist.
Was mir daran gefällt ist der ECC-RAM und die Bauform, aber das wars im Wesentlichen dann auch.
Wenn es eurem Bedarf auch entspricht, kann es in eurem Fall ja passend sein. Meine Systemplatte soll aber z.B. eine SSD sein - somit sind die HP-Geräte leider schon alle raus.

Und wenn ich schon sowas lese wie "1 Jahr Herstellergarantie" - ist sowas für mich schon ein weiteres K.O.-Kriterium - find ich eine Frechheit, und der Hersteller wird schon wissen, warum er auf die Kiste nicht mehr Garantie gibt - aber das ist ja nur meine Meinung.
Das bezieht ja auch die HDDs ein, und wir wissen, dass diese durchaus mal einen Defekt haben können.
Da stehe ich ab dem 13. Monat also schon im Regen, wenn mal was dran ist. :-Q

Zum Vergleich bei meinem System:
Selbst das billige Asus-Board für knappe 30 Euro hat ja schon 3 Jahre Garantie.
Die SSD: 5 Jahre!
HDD - ganz nach Geschmack - die meisten haben 3 Jahre, aber es gibt ja auch welche mit 5 Jahren Garantie.
CPU: 3 Jahre
RAM: 10 Jahre

Das Selbstbaugerät verbraucht weniger Strom, hat ein deutlich besseres Preis/Leistungsverhältnis, weil hat nur die Ausstattung, die ich auch brauche und kann zudem fast geräuschlos arbeiten (lüfterlose Stromversorgung, passive CPU-Kühlung reicht, SSD rein, fertig).
Lediglich für den Zugriff auf Massenspeicher auf dem Fileserver (z.B. ISO-Files, Backups) werden für die Dauer der Nutzung dann die HDDs angeworfen.

Zu dem Hinweis auf das Gesetz:
Auf welchen Aspekt davon zielst Du genau ab?
Das Gesetz greift in meinen Augen überhaupt gar nicht für, da das Gesetz sich auf ganz andere Geräte bezieht (Selbst hergestellte (nicht zusammgesetzte), serienmässig gefertigt etc).
Die Komponenten, die ich für den Selbstbau-PC verwende, sind ja durchaus für den deutschen Markt zugelassen (Board, CPU usw) - deren Hersteller haben ja die Vetriebserlaubnis, Einfuhrerlaubnis, Zertifizierungen (wie z.B. das CE-Kennzeichen, wie ja auch im Gesetz erwähnt) etc.
Die Komponenten selbst sind für einander ausgelegt und entsprechen generell erstmal den Spezifikationen.
Dass vielleicht ein bestimmter RAM-Riegel auf einem bestimmten Mainboard nicht zuverlässig läuft ist natürlich klar, aber das sind Inkompatibilitäten, die dieses Gesetz gar nicht meint. Eine Inkompatibilität wäre, wenn ich versuchen würde DDR4-RAM in einen DDR3-Slot zu frickeln oder sowas. Ein bestimmungsgemässer Gebrauch von PC-Komponenten zur Fertigung von PCs ist in Deutschland selbstredend nicht verboten. Sowas ist im Übrigen auch kein Herstellen, sondern lediglich ein Assemblieren (zusammensetzen).

Würde das Gesetz für selbstgebaute PCs gelten, dürfte ja kein Fachhändler um die Ecke irgendeinen PC selbst zusammenstellen, fertigen und an Firmen verkaufen, ohne vorher irgendwelche elektromagnetischen Messungen durchzuführen und zu zertifizieren - sorry, aber das ist also völliger Quatsch imho.
Viele Grüße,
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Re: Software-Raid von System-Laufwerken unter Debian

Post by Joe User »

Der HP läuft problemlos mit SSDs, keine Ahnung wer Dir da Gegenteiliges erzählt hat.
Du regst Dich über eine vom Hersteller freiwillig gewährte Garantie von 12 Monaten auf? Du verhexelst wohl Garantie (üblicherweise bekommst Du maximal 6 Monate Herstellergarantie) mit https://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung (vom Händler/Verkäufer gegenüber Endverbrauchern für mindestens 24 Monate zu gewähren).
Das EMVG gilt gemäss §1 Absatz 1 auch für selbstgebaute Computer, daran kommst Du nicht vorbei. Sollte Dein Gerät jedoch den Anforderungen des EMVG und der damit verbundenen weiteren Gesetze und Vorschriften wie etwa der CE genügen und einer entsprechenden Prüfung standhalten, dann darfst Du es betreiben, aber erst dann.
Es ist völlig unerheblich ob die einzelnen Bauteilen jeweils dem EMVG und/oder der CE entsprechen, denn es ist immer das zusammengebaute Gerät als Solches zu betrachten, nicht dessen Komponenten.
Und ja, die meisten "Fachhändler um die Ecke" handeln tatsächlich gesetzwidrig wenn sie PCs selbst zusammenstellen. Da freut sich die zuständige Bundesnetzagentur jederzeit sehr über entsprechende Hinweise.
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Re: Software-Raid von System-Laufwerken unter Debian

Post by coltseavers »

Hallo,

also an dem EMVG scheint doch was dran zu sein, weshalb ich meine vorherige Aussage, dass das völliger Quatsch sei, hiermit zurücknehme und mich hiermit bei Dir entschuldige!

Aber dann hätt ich doch mal ne Frage:
Wenn ich in einen HP-Microserver selbst mit SSDs ausstatte, wo ist dann der Unterschied zum Selbstbau?
HP übernimmt ja sicherlich keine Garantie, dass deren Gerät mit meinen SSD den Vorschriften entspricht - somit müsste ich also strenggenommen dann genausogut den selbst umgebauten HP-Server prüfen und zertifizieren lassen, richtig?

Also am Ende muss man glaub ich auch immer Theorie und Praxis unterscheiden.
Und in der Theorie gebe ich Dir gerne recht.


Und zu Garantie / Gewährleistung:
Nee, ich hab da nix verwechselt - ich kenne die Begriffe sehr gut.
Aber die Garantie ist in meinen Augen äusserst kurz (besonders im Vergleich zur mehrfach längeren Garantie der Einzelteile - s.o.), und eine Gewährleistung kann Dir jeder nach 6 Monaten praktisch verweigern (Beweislastumkehr) - darauf ist also noch weniger Verlass.
Viele Grüße,
Colt Seavers
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Re: Software-Raid von System-Laufwerken unter Debian

Post by Joe User »

HP und andere Hersteller stellen ihre Geräte (insbesondere die Gehäuse und andere Abschirmungen werden besser als eigentlich nötig dimensioniert) so her, dass das EMVG und die CE durch handelsübliche Nach/Umrüstbauteile nicht unterlaufen werden. Deshalb sind deren Entwicklungskosten (Labortests, Prüfungen, Zertifizierungen) auch so hoch. Dafür gibt der Hersteller dann Kompatibilitätslisten frei, wo einige (nicht alle) entsprechend geprüfte Bauteile aufgeführt sind.

Bei der Gewährleistung liegt die Beweislast grundsätzlich immer beim Kunden/Endverbraucher, bei der Garantie hingegen für mindestens die ersten 6 Monate beim Hersteller. Das ist ein wichtiger Punkt und HP geht hier im ersten Jahr einen freiwilligen Schritt weiter und übernimmt eine Herstellergarantie, welche faktisch einer verlängerten Gewährleistung gleichkommt. Diese lässt sich, gegen Cash, so gar um bis zu 3 Jahre verlängern. Das ist eine Kulanz, welche nur wenige Hersteller bieten.
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Re: Software-Raid von System-Laufwerken unter Debian

Post by coltseavers »

Gewährleistung hat mit Hersteller erstmal nichts zu tun.
Die 2 Jahre Gewährleistung muss der Verkäufer ( =Vertragspartner ) dem Kunden geben. Nach 6 Monaten kann sich der Verkäufer jedoch durch die Beweislastumkehr praktisch davon befreien. Bleibt nur noch die Garantie.

Bei Garantie gibt es eine Garantie des Verkäufers und die des Herstellers.
Beide sind freiwillig und frei definierbar.

Das bedeutet in unserem Beispiel:
Kauft man einen HP Microserver, steht man gut möglich nach Ablauf der 12 Monate Herstellergarantie im Regen da.

Kauft man Einzelteile, so gilt (sofern vorhanden) die Herstellergarantie der Einzelteile, die jedoch in der Regel um ein Vielfaches länger geht, wie oben schon aufgeführt wurde.

Das Witzige dabei ist ja:
Ist in dem Server z.B. eine HDD von Western Digital verbaut, hat man auch darauf nur 1 Jahr Herstellergarantie, weil OEM-Artikel.

Kauft man die gleiche HDD von Western Digital einzeln, hat man mindestens 2, evtl sogar 3 oder 5 Jahre Herstellergarantie, je nach Festplattenmodell.
Viele Grüße,
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Re: Software-Raid von System-Laufwerken unter Debian

Post by Joe User »

Da der HP Gen8 Microserver ohne HDDs kommt, ist zumindest dieser Punkt erstmal eh unrelevant.

Egal, da ich Dich nicht zu irgendetwas zwingen will und kann, musst Du selbst abwägen, was Du tust. Ich wollte lediglich auf den drohenden Gesetzesverstoss hinweisen und klarstellen, dass ich bei selbstgebauten/gesetzwidrigen Kisten keinerlei Suppport leiste.

PS: Üblen Copy&Paste Fehler in meinem vorigen Post behoben :(
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Re: Software-Raid von System-Laufwerken unter Debian

Post by coltseavers »

Ok, da ich nicht weiss, ob sich der Copy&Paste-Fehler auf die Gewährleistung bezogen hat, und mir gerade noch ein Fehler in Deinem vorletzten Post aufgefallen ist:

Beim Verbrauchsgüterkauf gilt:
Die Beweislast bei der (Händler)Gewährleistung liegt in den ersten 6 Monaten beim Händler, nicht beim Endverbraucher.

Geht ein Gerät in den ersten 6 Monaten defekt, so wird davon ausgegangen, dass der Fehler von Beginn an veranlagt war. Um sich von der Verantwortung zu drücken, müsste der Händler dann einen Gegenbeweis erbringen.
Erst ab dem 7. Monat ist der Kunde in der Pflicht, sofern der Händler sich auf die Beweislastumkehr beruft.

letzter Absatz: https://de.wikipedia.org/wiki/Verbrauchsg%C3%BCterkauf
Schließlich wird der Verbraucher dadurch rechtlich gegenüber dem gewerblichen Käufer besser gestellt, dass er grundsätzlich gem. § 476 BGB bei einem binnen sechs Monaten nach Übergabe der Kaufsache aufgetretenen Mangel NICHT beweisen muss, dass der Mangel bereits bei Gefahrübergang vorhanden oder angelegt gewesen ist. Vielmehr wird das Vorhandensein des Mangels im entscheidenden Zeitpunkt gesetzlich vermutet. Der Verkäufer kann diese Vermutung durch den Gegenbeweis zu erschüttern versuchen.
Last edited by Joe User on 2016-02-18 20:45, edited 1 time in total.
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