Freitags kurz vor Feierabend.... :D

Alles was sonst Nirgends passt
ddm3ve
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Freitags kurz vor Feierabend.... :D

Post by ddm3ve »

http://www.http.net/impressum.html
Zitat:
Diese Website enthält keinen Disclaimer:

"Nicht genug damit, dass pauschale Disclaimer in aller Regel keinen Nutzen haben, schlimmstenfalls schaden sie dem Verwender sogar, wenn ein Richter sie als Indiz für vorhandenes Unrechtsbewusstsein wertet. Denn die Verwendung eines Disclaimers auf einer Website zeigt, dass dem Betreiber offenbar die Möglichkeit von Rechtsverletzungen durch Links auf rechtlich relevante Inhalte bekannt war. Dies kann im Strafrecht durchaus als Indiz für einen potenziell vorhandenen Vorsatz gewertet werden."

Quelle: Joerg Heidrich / Christoph Köster - Nutzloser Abwehrzauber - Zur Wirksamkeit von Web-Disclaimern
Wer findet den Fehler?

Richtig, mit diesem Hinweis wusste man min. genau so gut, dass es da eine rechtliche Wissenslücke zu Füllen gibt.
Das könnte ein schlauer Richter mind. auch so aus legen wie:
"Indiz für ein vorhandenes Unrechtsbewusstsein ? "

Und wie hat es der Richter Alexander Hold schon mehrfach gesagt?
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Und Dummheit erst recht nicht.
02:32:12 21.12.2012 und dann sind Deine Probleme alle unwichtig.
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Re: Freitags kurz vor Feierabend.... :D

Post by Joe User »

Dabei ist allerdings anzumerken, dass Joerg Heidrich der Chefjurist des Heise Verlags ist, sich mit diesem Thema seinerzeit sehr intensiv beschäftigte und diese "No-Disclaimer"-Aussage nun auch schon einige Jahre alt ist.
Die Aussage als Solche ist aber bis heute uneingeschränkt gültig und richtig. Sie aber als Ersatz für "Disclaimer" zu verwenden, kann hingegen ebenso wie ein "Disclaimer" durchaus nach hinten losgehen und ist definitiv nicht zu empfehlen.

Insofern ist lediglich die Platzierung im Impressum falsch, aber nicht die Aussage selbst.
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Re: Freitags kurz vor Feierabend.... :D

Post by ddm3ve »

Joe User wrote: Die Aussage als Solche ist aber bis heute uneingeschränkt gültig und richtig. Sie aber als Ersatz für "Disclaimer" zu verwenden, kann hingegen ebenso wie ein "Disclaimer" durchaus nach hinten losgehen und ist definitiv nicht zu empfehlen.
Das war meine Rede.
Ob obiger Satz oder ein "unstimmiger" Disclaimer im Grunde macht es fast keinen Unterschied in Bezug auf das Unrechtsbewusstsein.
02:32:12 21.12.2012 und dann sind Deine Probleme alle unwichtig.