Zitat:
Wer findet den Fehler?Diese Website enthält keinen Disclaimer:
"Nicht genug damit, dass pauschale Disclaimer in aller Regel keinen Nutzen haben, schlimmstenfalls schaden sie dem Verwender sogar, wenn ein Richter sie als Indiz für vorhandenes Unrechtsbewusstsein wertet. Denn die Verwendung eines Disclaimers auf einer Website zeigt, dass dem Betreiber offenbar die Möglichkeit von Rechtsverletzungen durch Links auf rechtlich relevante Inhalte bekannt war. Dies kann im Strafrecht durchaus als Indiz für einen potenziell vorhandenen Vorsatz gewertet werden."
Quelle: Joerg Heidrich / Christoph Köster - Nutzloser Abwehrzauber - Zur Wirksamkeit von Web-Disclaimern
Richtig, mit diesem Hinweis wusste man min. genau so gut, dass es da eine rechtliche Wissenslücke zu Füllen gibt.
Das könnte ein schlauer Richter mind. auch so aus legen wie:
"Indiz für ein vorhandenes Unrechtsbewusstsein ? "
Und wie hat es der Richter Alexander Hold schon mehrfach gesagt?
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Und Dummheit erst recht nicht.