Hallo,
ich habe eine Frage, die zwar nicht direkt mit Servern zu tun hat, aber hier bestimmt aufgrund des vorherrschenden Netzwerkwissens beantwortet werden kann.
In meinem Wohnheim wird der Internetzugang über WLAN realisiert. Man hat seine Zugangsdaten und loggt sich in ein System ein, das sich pfSense nennt. Da man dabei anscheinend über einen unverschlüsselten Proxy geleitet wird, interessiert mich jetzt, wer da was im Netzwerk sehen kann. Können andere Teilnehmer im WLAN sehen, welche Seiten man aufruft (sofern keine https Seiten)? Ich nutze außerdem VoIP, kann man das theoretisch mitschneiden? Oder funkioniert so ein AP wie ein Switch und jeder WLAN Teilnehmer bekommt nur das zu sehen, was er sehen soll?
Darf ich selber mit Wireshark nachsehen, was da so sichtbar ist (ich hab' da irgendwas mit Hackerparagraph in Erinnerung und dass man sich u.U. mit der Nutzung sogar strafbar macht, soweit geht mein technisches Interesse dann auch wieder nicht)?
Besten Dank für sachdienliche Infos.
WLAN Netzwerkverkehr einsehbar?
Re: WLAN Netzwerkverkehr einsehbar?
Der Betreiber des AP kann rein technisch erstmal grundsätzlich den gesamten über den AP laufenden Datenverkehr protokollieren und mitschneiden. So wie jeder andere Zugangsprovider auch.
Rechtlich darf er die Verbindungsdaten (Wer hat wann welche Verbindung aufgebaut) protokollieren, um etwa auf richterliche Anweisung den Verursacher strafbarer Handlungen ermitteln zu können. Oder auch um etwaige Abrechnungen bei Volumen/Zeit-Verträgen erstellen zu können.
Den Inhalt der einzelnen Verbindungen darf er hingegen nicht mitschneiden.
Das "Abhören" von WLAN-Übertragungen ist technisch von jedem im jeweiligen Netzwerk eingebuchten Nutzer möglich, völlig unabhängig vom AP. Rechtlich ist dies jedoch unzulässig.
Wenn Du Wireshark und Co also (fremde) WLAN-Verbindungen belauscht, dann ist das technisch möglich aber rechtlich nicht erlaubt.
Hoffe das hilft.
Rechtlich darf er die Verbindungsdaten (Wer hat wann welche Verbindung aufgebaut) protokollieren, um etwa auf richterliche Anweisung den Verursacher strafbarer Handlungen ermitteln zu können. Oder auch um etwaige Abrechnungen bei Volumen/Zeit-Verträgen erstellen zu können.
Den Inhalt der einzelnen Verbindungen darf er hingegen nicht mitschneiden.
Das "Abhören" von WLAN-Übertragungen ist technisch von jedem im jeweiligen Netzwerk eingebuchten Nutzer möglich, völlig unabhängig vom AP. Rechtlich ist dies jedoch unzulässig.
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„If there’s more than one possible outcome of a job or task, and one
of those outcomes will result in disaster or an undesirable consequence,
then somebody will do it that way.“ -- Edward Aloysius Murphy Jr.
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Re: WLAN Netzwerkverkehr einsehbar?
Natürlich, vielen Dank für die Informationen. Dieses Szenario, dass ich auf die "Anständigkeit" der anderen Teilnehmer vertrauen muss und selber nichtmal meinen Traffic checken darf, hatte ich befürchtet.Joe User wrote: Hoffe das hilft.
Da bleibt für paranoide Zeitgenossen wie mich eben nur die Verwendung eines SSH Tunnels.
Re: WLAN Netzwerkverkehr einsehbar?
Ja, wie bei allen anderen fremden WLAN-Hotspots/Zugängen halt auch.
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