Gemieteten Server selbst vermieten - Gewerbe? Steuern?
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Anonymous
Gemieteten Server selbst vermieten - Gewerbe? Steuern?
Hallo,
ich möchte mir einen 1&1 Windows Server zulegen.
Um die Kosten von 89 Euro im Monat etwas abzudecken, wollte ich selbst Hosting-Pakete an "gute Bekannte" vermieten, für die ich selbst auch die Homepages erstellt habe.
Da auch ein paar Firmen dabei sind, wollen diese selbstverständlich eine Rechnung dafür haben. Kein Gewerbe = Keine Rechnung.
Nun möchte ich aber nicht unbedingt ein Gewerbe anmelden, bzw. was genau kommt da auf mich zu (Anmeldekosten + jährliche Steuererklärung vom Steuerberater machen lassen mal abgesehen).
Ich möchte damit kein Geld verdienen, sondern nur die Kosten decken, dass ich mit + / - Null da raus komme. Aber ein Gewerbe, dass keinen Gewinn über einen längeren Zeitraum macht, gilt doch als Scheinunternehmen und wird vom Finanzamt kontrolliert... Doch wenn ich nichts von der Steuer selbst absetze (Notebook, PC-Zubehör usw.) habe ich doch keinen Nutzen von meinem Gewerbe und es müsste OK sein, oder nicht?
Bleibt noch die Sache mit der Gewerbesteuer. Wie drehe ich das, damit ich ohne Verlust davonkomme?
Vielleicht ist ja jemand unter uns, der sich mit solchen Sachen auskennt. Vielen Dank schon mal!
Grüße
Olli
ich möchte mir einen 1&1 Windows Server zulegen.
Um die Kosten von 89 Euro im Monat etwas abzudecken, wollte ich selbst Hosting-Pakete an "gute Bekannte" vermieten, für die ich selbst auch die Homepages erstellt habe.
Da auch ein paar Firmen dabei sind, wollen diese selbstverständlich eine Rechnung dafür haben. Kein Gewerbe = Keine Rechnung.
Nun möchte ich aber nicht unbedingt ein Gewerbe anmelden, bzw. was genau kommt da auf mich zu (Anmeldekosten + jährliche Steuererklärung vom Steuerberater machen lassen mal abgesehen).
Ich möchte damit kein Geld verdienen, sondern nur die Kosten decken, dass ich mit + / - Null da raus komme. Aber ein Gewerbe, dass keinen Gewinn über einen längeren Zeitraum macht, gilt doch als Scheinunternehmen und wird vom Finanzamt kontrolliert... Doch wenn ich nichts von der Steuer selbst absetze (Notebook, PC-Zubehör usw.) habe ich doch keinen Nutzen von meinem Gewerbe und es müsste OK sein, oder nicht?
Bleibt noch die Sache mit der Gewerbesteuer. Wie drehe ich das, damit ich ohne Verlust davonkomme?
Vielleicht ist ja jemand unter uns, der sich mit solchen Sachen auskennt. Vielen Dank schon mal!
Grüße
Olli
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encbladexp
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Re: Gemieteten Server selbst vermieten - Gewerbe? Steuern?
Windows :-(oliverbeta wrote:Hallo,
ich möchte mir einen 1&1 Windows Server zulegen.
Soweit klar...Um die Kosten von 89 Euro im Monat etwas abzudecken, wollte ich selbst Hosting-Pakete an "gute Bekannte" vermieten, für die ich selbst auch die Homepages erstellt habe.
Da auch ein paar Firmen dabei sind, wollen diese selbstverständlich eine Rechnung dafür haben. Kein Gewerbe = Keine Rechnung.
Ein (Nebengewerbe) ist kein großer Aufwand, wenn du das nur so kleine machen willst, dann kannst du auch von der "Kleinunternehmerregelung" gebrauch machen, dann brauchste keine Umsatzsteuer abführen, darfst aber auch keine auf deinen Rechnungen ausweisen!!!Nun möchte ich aber nicht unbedingt ein Gewerbe anmelden, bzw. was genau kommt da auf mich zu (Anmeldekosten + jährliche Steuererklärung vom Steuerberater machen lassen mal abgesehen).
Wenn du keien Umsatzsteuer verrechnest, dann brauchst du auch keine monatliche Umsatzsteuervoranmeldung machen, ist ja auch quatsch für dich.
Du must nur am Ende das Jahren bei der Einkommensteuererlärung die EÃ?R mit einreichen (Einahme-Ã?berschussrechnung)...
Richtig, aber vielleicht willste noch mal was Nebenbei machen (Hardware bestellen etc.), dann kannst du das auch über dein "Gewerbe" laufen lassen...Ich möchte damit kein Geld verdienen, sondern nur die Kosten decken, dass ich mit + / - Null da raus komme. Aber ein Gewerbe, dass keinen Gewinn über einen längeren Zeitraum macht, gilt doch als Scheinunternehmen und wird vom Finanzamt kontrolliert...
Gewerbesteuer musst du erst zahlen wenn du auch entsprechend viel Gewinn hast, und bei deinem Vorhaben bist du noch weis weit davon entfernt...Bleibt noch die Sache mit der Gewerbesteuer. Wie drehe ich das, damit ich ohne Verlust davonkomme?
mfg Betz Stefan
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Anonymous
Re: Gemieteten Server selbst vermieten - Gewerbe? Steuern?
Hallo,
vielen Dank für deine Antwort.
Hast du Quellen zu guten, einfachen, übersichtlichen Internetseiten, wo das mit der Gewerbesteuer usw. erklärt ist? Das ist ja auch alles gestaffelt?!
Wenn, dann muss ich es später so machen, dass meine Kunden so viel bezahlen, dass ich abzüglich aller Steuern und Gebühren immer noch mit +/- Null rauskomme und die dann auch etwas von der Steuer absetzen können, wenn es sie glücklich macht...
btw: Sorry für das "Windows"
Grüße
Olli
vielen Dank für deine Antwort.
Dann aber kann doch mein Kunde mit meiner Rechnung auch nichts von der Steuer absetzen und hat somit keinen Nutzen davon. Bzw. doch... für seine Buchhaltung, damit die sauber ist. Oder?...von der "Kleinunternehmerregelung" gebrauch machen, dann brauchste keine Umsatzsteuer abführen, darfst aber auch keine auf deinen Rechnungen ausweisen!!!
Hast du Quellen zu guten, einfachen, übersichtlichen Internetseiten, wo das mit der Gewerbesteuer usw. erklärt ist? Das ist ja auch alles gestaffelt?!
Wenn, dann muss ich es später so machen, dass meine Kunden so viel bezahlen, dass ich abzüglich aller Steuern und Gebühren immer noch mit +/- Null rauskomme und die dann auch etwas von der Steuer absetzen können, wenn es sie glücklich macht...
btw: Sorry für das "Windows"
Grüße
Olli
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encbladexp
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Re: Gemieteten Server selbst vermieten - Gewerbe? Steuern?
Die Buchhaltung wird dadruch sauberer, aber von der Steuer abstezen kann er nix, wie auch, er zahlt ja keine auf dein Produkt :-)oliverbeta wrote:Dann aber kann doch mein Kunde mit meiner Rechnung auch nichts von der Steuer absetzen und hat somit keinen Nutzen davon. Bzw. doch... für seine Buchhaltung, damit die sauber ist. Oder?
Nein, musste mir auch alles selbst raussuchen :-( Bin selbst exitenzgründer, mache (bzw. will machen) hauptsächlich Webdesign, und ein bischen EDV-Service...Hast du Quellen zu guten, einfachen, übersichtlichen Internetseiten, wo das mit der Gewerbesteuer usw. erklärt ist? Das ist ja auch alles gestaffelt?
mfg Betz Stefan
PS: Ich hab mich dafür entschieden Umsatzsteuer zu zahlen :-)
Re: Gemieteten Server selbst vermieten - Gewerbe? Steuern?
Dir ist schon bewußt, daß es in Deutschland nicht nur die Märchensteuer gibt die man absetzen kann? Für den Kunden ist es natürlich eine *Betriebsausgabe*, für die sich ein Beleg des Dienstleisters immer besser macht als ein Eigenbeleg (was der Kunde auch machen könnte, aber vermutlich würde man mit dem Verhalten keine Kunden finden ...).encbladexp wrote:Die Buchhaltung wird dadruch sauberer, aber von der Steuer abstezen kann er nix, wie auch, er zahlt ja keine auf dein Produkt :-)oliverbeta wrote:Dann aber kann doch mein Kunde mit meiner Rechnung auch nichts von der Steuer absetzen und hat somit keinen Nutzen davon. Bzw. doch... für seine Buchhaltung, damit die sauber ist. Oder?
Na dann mal viel Glück. BTW: beim Arbeitsamt gibt es immer wieder Beratungen zum Thema Existenzgründung und teilweise kann man da auch Weiterbildungen zum Thema "wie mache ich mich selbständig" bekommen. Ansonsten ist auch das Finanzamt zur Auskunft verpflichtet, aber dazu muß man zum einen halt schon wissen was man fragen will, zum anderen heißt es ja auch "gehe nicht zu Deinem Fürst wenn Du nicht gerufen wirst ..."Nein, musste mir auch alles selbst raussuchen Sad Bin selbst exitenzgründer, mache (bzw. will machen) hauptsächlich Webdesign, und ein bischen EDV-Service...
Re: Gemieteten Server selbst vermieten - Gewerbe? Steuern?
Das eine sind Aufwendungen, das andere ist Vorsteuerabzug - als selbständiger sollte man von so etwas Ahnung haben - oder anders gesprochen, wenn Du von allen Rechnungen nur die MwSt absetzt, freut sich das Finanzamt und der Fehler kostet Dich mehrere tausend Euro pro Jahr.encbladexp wrote:Die Buchhaltung wird dadruch sauberer, aber von der Steuer abstezen kann er nix, wie auch, er zahlt ja keine auf dein Produkt :-)
Du machst das dann wahrscheinlich auch jeden Monat, um die Vorauszahlung niedrige zu halten ...encbladexp wrote:PS: Ich hab mich dafür entschieden Umsatzsteuer zu zahlen :-)
Ein Dienstleister(=Dein Gewerbe) hat i.d.R. keine Waren, die er weiterverkauft oder Produkte, die er einkauft und mit minimaler Marge veredelt. Dazu sind bei Existenzgründern (meistens) Rechner vorhanden und Umsatz und Gewinn sind zumindest in der ersten Zeit definitiv unter den relevanten Grenzen, ob mit oder ohne Sonderabzüge sei jetzt mal außer Acht gelassen.
Will meinen, Du generierst Deinen Umsatz (oder auf die Steuer bezogen den Mehrwert) quasi "aus dem nichts" während hingegen ein Industrieunternehmen mit einem hohen Wareneinsatz (=Vorabinvestition) relativ weniger Marge hat. Auf diesen bei Dir entstandenen Mehrwert zahlst Du MwSt und darfst dafür den woanders entstanden MwSt-Anteil von der Steuer, die Du zahlst, abziehen.
(Alles bezogen auf eine Einzelunternehmung - Kapitalgesellschaften können die Personalkosten steuerlich als Aufwand geltend machen, was dann eh Gewinn und Steuern senkt.)
Ich weiß also wirklich nicht, was daran toll ist, sich einmal im Monat hinzusetzen und Voranmeldung zu machen - da schau ich mir lieber nen Film an oder arbeite was.
flo.
Re: Gemieteten Server selbst vermieten - Gewerbe? Steuern?
du hast kein gewerbe aber erstellst internetseiten für firmen gegen geld?
das klingt nach schwarzarbeit!
das klingt nach schwarzarbeit!
Re: Gemieteten Server selbst vermieten - Gewerbe? Steuern?
Nicht zwingend würd ich mal sagen. Kann ja sein, dass er für die Zeit bei den Firmen angestellt wird.
Re: Gemieteten Server selbst vermieten - Gewerbe? Steuern?
Das ist ein weit verbreiteter Irrtum !!encbladexp wrote:Die Buchhaltung wird dadruch sauberer, aber von der Steuer abstezen kann er nix, wie auch, er zahlt ja keine auf dein Produkt :-)
Der K. zahlt nach wie vor die USt., nur der V. nach §19 UStG muss diese nicht abführen, weil er im Gegenzug selbst keine Vorsteuer geltend machen kann, die er an andere V. bezahlt hat.
In Kleinunternehmerrechnungen nach §19 UStG werden diese Steuern zwar berechnet aber nicht ausgewiesen. Dort sollten dann solche Sätze stehen wie:
"Auf Grund §19 UStG (Kleinunternehmerregelung) wird die MwSt. nicht ausgwiesen."
Viele schreiben auch fälschlicherweise "berechnet" statt "ausgewiesen". Das ist ebenfalls falsch.
Alleine schon durch den Umstand, daß Verbrauchern gem. §13 BGB keine Nettorechnungen geschrieben werden dürfen, verbietet sich das "weglassen" der MwSt. ....
Übrigens: Für solche Tätigkeiten (mit Gewerblichen) verbietet sich eigentlich §19 und ne UStVA (Umsatzsteuervoranmeldung) ist eigentlich ganz einfach, wenn man nicht bilanzierungspflichtig ist.
§19 Rechnungen sind aber trotzdem natürlich Gewinnmindernd und völlig buchhaltungstauglich, lediglich die USt. wird nicht ausgewiesen und damit wird sie für andere Gewerbliche meist uninteressant, da sie eben diese USt. nicht zurückbekommen.
Gruß Outi
Re: Gemieteten Server selbst vermieten - Gewerbe? Steuern?
Hmmmm. Gibts denn Filme, die 1 Minute gehen ?? Nennt man das niht "Werbung" ?? ;):Dflo wrote:Ich weiÿ also wirklich nicht, was daran toll ist, sich einmal im Monat hinzusetzen und Voranmeldung zu machen - da schau ich mir lieber nen Film an oder arbeite was.
flo.
Nein, mal im Ernst. Ne UStVA ist eigentlich ein Klacks, wenn man sich ein Programm besorgt, daß neben den Rechnungen gleich noch bucht. Ich habe mir das Billigdingens von Lexware besorgt, was gleich beim rechnungen schreiben bucht. Hat keine 70€ gekostet und jeden Monat drück ich auf nen Knopp und das Ding jagt die Daten über Elster ans FA. Fertig.
Ok, ich kann auch gleich das kostenlose Elster nehmen aber dann kann ich mir auch wieder nen Film anschauen, denn dann muß ich selbst rechnen und das "Formular" ausfüllen. Das alles macht mein "Rechnungsprogramm".
Ich hatte eben vor meiner Selbstständigkeit Gespräche mit potentiellen Kunden, die eben keine §19 Rechnungen wollten, was ja auch irgendwie nahvollziehbar ist.
Da man eh jeden Monat auf dem Laufenden bez. seines gewerblichen Finanzstatuses sein sollte und auch Geldeingänge und Zhalungsvereinbarungen prüfen muß (hat der K. auch fristgerecht bezahlt), zudem noch die Geldeingänge checkt, kann man das auch gleich automatisch bei der Eingabe (Rechnung schreiben, Zahlung eingeben) verbuchen lassen. Das "USt Vormular" wird dabei im Hintergrund schon automatisch "gefüllt".
Wie gesagt, ist eigentlich ein Klacks.
Wer nen Steuerberater hat, kann die Daten ja auch per DATEV an ihn senden und der schickts weiter aber das ist kein muss.
Ich habe am Anfang aus Unsicherheitsgründen parallel noch ne Excel Tabelle gefüllt und mit den Protokolldaten von Elster verglichen, hat aber alles auf den Cent genau gepasst.
Die UStVA ist eigentlich nur eine simple Rechnung:
Einnahme abzüglich Ausgabe = Ergebnis (Gewinn oder Verlust).
Davon die Steuer zahlen oder zurückerhalten, je nach Ergebnis laut Klammer.
Alles meine Meinung und IMHO der "Mühe" wert ....
Gruß Outi
PS: Ok, Anlagegüter und Abschreibungen sind natürlich anders zu behandeln, nen Lappy für 1000€ kann man IMHO nicht sofort voll gegenrechnen, hier gings mir aber nur ums reine "Produkt" und nicht über das "Firmenvermögen". Hierzu spielt aber auch §19 weniger eine Rolle.
Ach ja, wer mal sich gegen §19 entschieden hat, ist 5 Jahre daran gebunden. Aus §19 kommt man dagegen jederzeit raus.
Re: Gemieteten Server selbst vermieten - Gewerbe? Steuern?
Hi Outi,Outlaw wrote:Nein, mal im Ernst. Ne UStVA ist eigentlich ein Klacks, wenn man sich ein Programm besorgt, daß neben den Rechnungen gleich noch bucht. Ich habe mir das Billigdingens von Lexware besorgt, was gleich beim rechnungen schreiben bucht. Hat keine 70€ gekostet und jeden Monat drück ich auf nen Knopp und das Ding jagt die Daten über Elster ans FA. Fertig.
ich war sechs Jahre lang GF in einer Gbr, dann GmbH und ich habe diesen kompletten Krempel miterlebt. Ja, es geht automatisch, gegenrechnen sollte man es trotzdem immer wieder mal - mein buchhaltender Partner hat damals IMHO Lexware eingesetzt in einer Version, die zur Euro-Umstellung die Lohnnebenkosten falsch berechnet hat. Das Ergebnis ist erst bei der Bilanz überprüft worden und es kamen ca. 10.000 Euro Außenstände bei der KV dabei raus. Ich verlaß mich in solchen Sachen also nicht mehr wirklich auf Programme.
Nachdem ich das Fach Buchführung/Bilanzierung im BWL-Studium so gehaßt habe, daß ich deswegen auch mein Studium beendet habe, mach ich auch nur eine ganz einfache Einnahme-/Überschußrechnung und sehe zu, daß ich insgesamt mit dem Ertrag unter allen relevanten Grenzen bleibe.
Und ja, die Voranmeldung wäre eigentlich das wenigste - aber angesichts unverhohlener Ignoranz um grundlegende Bereiche dessen, was Selbständigkeit nunmal auch bedeutet, habe ich mir da ein paar Spitzen erlaubt und zugegebenerweise dabei sehr verallgemeinert.
flo.
P.S.: Leider hat es wohl nach diesem Jahr ein Ende mit §19 bei mir :-(
Re: Gemieteten Server selbst vermieten - Gewerbe? Steuern?
Hallo flo,
ich gebe Dir 100%ig recht aber ich denke, bei der vom TE genannten Geschichte ist die UStVA wirklich ein Klacks.
Du darfst natürlich den TE nicht mit einer bilanzierungspflichtigen GmbH vergleichen. Selbst wenn ich jetzt behaupte, ich würde eine Bilanz zum größten Teil auch noch hinbekommen (habe privat sehr viel mit sowas zu tun gehabt, dann durfte ich noch Buchführung im kleinen Rahmen für ne Kistenschieberfiliale machen, zudem "bilanziere" ich zum Spaß einfach für mich selbst, einfach aus reinem Interesse), so kann ich auch für meinen Teil sagen, daß unter der Bilanzierungspflichtgrenze (300.000€ ?? Umsatz) die UStVA kein Drama ist. Auch die EÜR ist kein Hexenwerk, jedoch habe ich für mich beschlossen, die Jahresabschlüsse vom Steuerberater machen zu lassen, da der weitere Dinge berücksichtigt, an die ich selbst nie gedacht hätte.
Zudem wird vom FA der Meldezeitraum von monatlich auf quartalsmäßig erhöht, wenn man nicht gerade Rockefeller ist. Daher bliebe dann nur noch 4x UStVA pro Jahr, das ist wirklich zu schaffen.
Habe übrigens eben meine UStVA gemacht, kurz Rechnungen abgeglichen, grob im Kopp überschlagen, was rauskommen müsste, Knopp geklickt, Protokoll mit Kopp verglichen, gefreut, daß ich Kohle zurück bekomme, fertig. Hat keine 5 Minuten gedauert ....
Wie gesagt, das ganze Primborium am Jahresende überlasse ich eh dem Steuerberater und bis dahin nehme ich ihm so viel Arbeit ab, wie ich kann und bei korrekter Eingabe aller Einnahmen und Ausgaben freut der sich über die DATEV Datei und fliegt nur noch mal drüber.
Wie gesagt, passiert alles fast automatisch.
Wer eben kein Proggi kaufen will, was im Hintergrund bucht, kann auch ne Excel Tabelle für sich machen. Man muß nur berücksichtigen, daß das FA die zu Versteuernden Umsätze auf ohne Nachkommastellen abrundet, sont wundert man sich über die minimale Differenz zwischen Excel und Elster.
So ne Tabelle hilft auch den Status monatlich im Überblick zu behalten.
Ich denke, ein wenig Initiative zeigt in diesem Bereich mehr Vorteile al §19, zumal ich festgestellt habe, daß die Firmenkunden "bereiter" sind. Klar, man hat im Bereich von Dienstleistungen keine Ausgaben im Warenverkehr, man muß ja keine Waren einkaufen, jedoch habe ich doch einiges an Anschaffungen, die ich doch dann gerne Netto gesehen hätte. Merke: §19 wird Brutto abgerechnet ....
ich gebe Dir 100%ig recht aber ich denke, bei der vom TE genannten Geschichte ist die UStVA wirklich ein Klacks.
Du darfst natürlich den TE nicht mit einer bilanzierungspflichtigen GmbH vergleichen. Selbst wenn ich jetzt behaupte, ich würde eine Bilanz zum größten Teil auch noch hinbekommen (habe privat sehr viel mit sowas zu tun gehabt, dann durfte ich noch Buchführung im kleinen Rahmen für ne Kistenschieberfiliale machen, zudem "bilanziere" ich zum Spaß einfach für mich selbst, einfach aus reinem Interesse), so kann ich auch für meinen Teil sagen, daß unter der Bilanzierungspflichtgrenze (300.000€ ?? Umsatz) die UStVA kein Drama ist. Auch die EÜR ist kein Hexenwerk, jedoch habe ich für mich beschlossen, die Jahresabschlüsse vom Steuerberater machen zu lassen, da der weitere Dinge berücksichtigt, an die ich selbst nie gedacht hätte.
Zudem wird vom FA der Meldezeitraum von monatlich auf quartalsmäßig erhöht, wenn man nicht gerade Rockefeller ist. Daher bliebe dann nur noch 4x UStVA pro Jahr, das ist wirklich zu schaffen.
Klar, Selbstständigkeit bedeutet Verantwortung und man sollte wissen, worauf man sich einlässt (allgemein gesprochen, nicht auf Dich bezogen), das hat aber auch nix mit §19 zu tun.Und ja, die Voranmeldung wäre eigentlich das wenigste - aber angesichts unverhohlener Ignoranz um grundlegende Bereiche dessen, was Selbständigkeit nunmal auch bedeutet,
Habe übrigens eben meine UStVA gemacht, kurz Rechnungen abgeglichen, grob im Kopp überschlagen, was rauskommen müsste, Knopp geklickt, Protokoll mit Kopp verglichen, gefreut, daß ich Kohle zurück bekomme, fertig. Hat keine 5 Minuten gedauert ....
Wie gesagt, das ganze Primborium am Jahresende überlasse ich eh dem Steuerberater und bis dahin nehme ich ihm so viel Arbeit ab, wie ich kann und bei korrekter Eingabe aller Einnahmen und Ausgaben freut der sich über die DATEV Datei und fliegt nur noch mal drüber.
Wie gesagt, passiert alles fast automatisch.
Wer eben kein Proggi kaufen will, was im Hintergrund bucht, kann auch ne Excel Tabelle für sich machen. Man muß nur berücksichtigen, daß das FA die zu Versteuernden Umsätze auf ohne Nachkommastellen abrundet, sont wundert man sich über die minimale Differenz zwischen Excel und Elster.
So ne Tabelle hilft auch den Status monatlich im Überblick zu behalten.
Ich denke, ein wenig Initiative zeigt in diesem Bereich mehr Vorteile al §19, zumal ich festgestellt habe, daß die Firmenkunden "bereiter" sind. Klar, man hat im Bereich von Dienstleistungen keine Ausgaben im Warenverkehr, man muß ja keine Waren einkaufen, jedoch habe ich doch einiges an Anschaffungen, die ich doch dann gerne Netto gesehen hätte. Merke: §19 wird Brutto abgerechnet ....
Re: Gemieteten Server selbst vermieten - Gewerbe? Steuern?
Nochwas:
Verzicht auf §19 heisst nicht automatisch bilanzierungspflichtig.
Natürlich bedürfen bestimmte Rechtsformen immer eine Bilanz (GmbH z.B.).
Die EÜR darfst Du auch ohne §19 machen .... ;):DNachdem ich das Fach Buchführung/Bilanzierung im BWL-Studium so gehaßt habe, daß ich deswegen auch mein Studium beendet habe, mach ich auch nur eine ganz einfache Einnahme-/Überschußrechnung und sehe zu, daß ich insgesamt mit dem Ertrag unter allen relevanten Grenzen bleibe.
Verzicht auf §19 heisst nicht automatisch bilanzierungspflichtig.
Quelle: http://www.e-lancer-nrw.de/ratgeber/?na ... &count=101.Die Grenzen für die Buchführungspflicht (Bilanzierungspflicht) von Kleingewerbetreibenden sind heraufgesetzt worden. Bis 2003 setzte diese Pflicht ab einem Umsatz von 260.000 Euro oder einem Jahresgewinn von 25.000 Euro ein. Ab 2004 wird die Grenze auf einen Umsatz von 350.000 Euro bzw. einen Gewinn von 30.000 Euro heraufgesetzt.
Natürlich bedürfen bestimmte Rechtsformen immer eine Bilanz (GmbH z.B.).
Re: Gemieteten Server selbst vermieten - Gewerbe? Steuern?
Ja klar - neues Laptop für 1160 Euro sind mal eben 160 Euro mehr "in der Kasse". :-)Outlaw wrote:Ich denke, ein wenig Initiative zeigt in diesem Bereich mehr Vorteile al §19, zumal ich festgestellt habe, daß die Firmenkunden "bereiter" sind. Klar, man hat im Bereich von Dienstleistungen keine Ausgaben im Warenverkehr, man muß ja keine Waren einkaufen, jedoch habe ich doch einiges an Anschaffungen, die ich doch dann gerne Netto gesehen hätte. Merke: §19 wird Brutto abgerechnet ....
Ich habe mich bewußt dafür entschieden, weil es für mich besser und bequemer ist, das heißt nicht, daß ich das anderen unbedingt aufdrücken möchte. Es gibt die Alternative, es gibt sie nicht ohne Grund und ich bin natürlich froh darüber.
Und wie gesagt, hats wahrscheinlich eh am Jahresende bei mir ein Ende mit §19, das wird knapp.
flo.
@Outi: Ja,das ist klar, wollte damit nur noch einmal ausdrücken, wie sehr mich dieser Zahlenkram eigentlich nervt und wie wenig arbeit ich mir damit machen möchte :-)
Re: Gemieteten Server selbst vermieten - Gewerbe? Steuern?
@flo
Aber Rechnungen schreibst Du schon ?? ;):D
Verstehe Deinen Standpunkt aber auch. 1x im Jahr hinsetzen und fretig.
Gruß Outi
Aber Rechnungen schreibst Du schon ?? ;):D
Verstehe Deinen Standpunkt aber auch. 1x im Jahr hinsetzen und fretig.
Gruß Outi
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encbladexp
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Re: Gemieteten Server selbst vermieten - Gewerbe? Steuern?
Ich habe ein Nebengewerbe, also nix mit Schwarzarbeit :-)pRiMUS wrote:du hast kein gewerbe aber erstellst internetseiten für firmen gegen geld?
mfg Betz Stefan
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encbladexp
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Re: Gemieteten Server selbst vermieten - Gewerbe? Steuern?
Danke für die hilfreiche belehrung, bin selbst noch exitenzgründer (momentan wartent aufs Finanzamt zwecks Steuer und UST-ID :-) )Outlaw wrote:Das ist ein weit verbreiteter Irrtum !!
mfg Betz Stefan
Re: Gemieteten Server selbst vermieten - Gewerbe? Steuern?
Bitte sehr, gern geschehen. Habe das 1. Jahr bereits hinter mir und am Anfang stand viel Lernen auf dem Programm ....encbladexp wrote:Danke für die hilfreiche belehrung, bin selbst noch exitenzgründer (momentan wartent aufs Finanzamt zwecks Steuer und UST-ID :-) )Outlaw wrote:Das ist ein weit verbreiteter Irrtum !!
mfg Betz Stefan
Übrigens: ID kann man beschleunigen. Einfach beim FA das Formular "USt 1 TN - Nachweis der Eintragung als Steuerpflichtiger -" ausgefüllt anfordern und an das Bundesamt für Finanzen faxen mit der formlosen Bitte, eine ID zu- und mitzuteilen:
Tel.: 06831 / 456 200
Fax: 06831 / 456 120
Du musst nur warten, bis Du die normale Steuernummer hast, hat bei mir ca. 1 Woche gedauert. Dann alles zum BFF und dann keht das ganz fix. Bei mir hat alles keine 2 Wochen gedauert, die ID kann aber auf dem normalen (Warte-)Weg schon mal 6 Wochen dauern.
Nur so zur Info.
Gruß Outi
Re: Gemieteten Server selbst vermieten - Gewerbe? Steuern?
Ach noch was Wichtiges !!
Die normale Steuernummer hat NIX im Internet verloren !!
Wenn Du die ID bekommen hast, dann bitte diese zwingend in die Anbieterkennzeichnung (und/oder Impressum).
Steuernummer: niemals online angeben (nur auf Rechnungen und Co.)
USt-IdNr.: Wenn vorhanden, zwingend online angeben, ersetzt auf Wunsch auch die normale Steuernummer auf Rechnungen und Co. ....
Beide Nummern auf Belegen nicht erforderlich, daher gebe ich nur noch die ID an, denn die Steuernummer kann "missbraucht" werden, die ID nicht (so leicht) ....
Gruß Outi
Die normale Steuernummer hat NIX im Internet verloren !!
Wenn Du die ID bekommen hast, dann bitte diese zwingend in die Anbieterkennzeichnung (und/oder Impressum).
Steuernummer: niemals online angeben (nur auf Rechnungen und Co.)
USt-IdNr.: Wenn vorhanden, zwingend online angeben, ersetzt auf Wunsch auch die normale Steuernummer auf Rechnungen und Co. ....
Beide Nummern auf Belegen nicht erforderlich, daher gebe ich nur noch die ID an, denn die Steuernummer kann "missbraucht" werden, die ID nicht (so leicht) ....
Gruß Outi
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encbladexp
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Re: Gemieteten Server selbst vermieten - Gewerbe? Steuern?
Ist mir bekannt, die normale Steuernummer läst sich dank ELSTER für allerhand Blödsinn verwenden :-(Outlaw wrote:Die normale Steuernummer hat NIX im Internet verloren !!
mfg Betz Stefan
PS: Ich warte schon 4 Wochen auf das Finanzamt... das dauert ja wieder...
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Anonymous
Re: Gemieteten Server selbst vermieten - Gewerbe? Steuern?
Hi Olli und co,
http://www.magadoo.de/00oGeschaeftsideeo00.html
vieles war nur Brainstorming, aber die Links zur Exitenzgründung sind sicherlich lesenswert.
Ich habe mich auch wegen der hauptsächlichen Zusammenarbeit mit Unternehmen und Kleinunternehmern für die Umsatzsteuer entschieden. Wenn die voraussichtlichen Einkünfte realistisch berechnet werden, dann sind auch die Vorauszahlungen in dem Fall wie du sie im Anfangspost schilderst nicht zu hoch.
Am besten ist es, du hoslt dir die Software vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, damit ist die Erstellung eines Business-Planes sehr leicht und auch wenn du damit keinen Kredit beantragen oder Geschäftspartner gewinnen möchtest hilft dieser dir dein Vorhaben realistisch einzuschätzen.
http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/exis ... 13546.html
Beste Grüße und viel Erfolg
L7
als ich mich im Laufe des letzten Jahres wieder zur nebenberuflichen Selbständigkeit entschloss legte ich mir eine kleien Linkliste an.oliverbeta wrote:Hast du Quellen zu guten, einfachen, übersichtlichen Internetseiten, wo das mit der Gewerbesteuer usw. erklärt ist?
http://www.magadoo.de/00oGeschaeftsideeo00.html
vieles war nur Brainstorming, aber die Links zur Exitenzgründung sind sicherlich lesenswert.
Ich habe mich auch wegen der hauptsächlichen Zusammenarbeit mit Unternehmen und Kleinunternehmern für die Umsatzsteuer entschieden. Wenn die voraussichtlichen Einkünfte realistisch berechnet werden, dann sind auch die Vorauszahlungen in dem Fall wie du sie im Anfangspost schilderst nicht zu hoch.
Am besten ist es, du hoslt dir die Software vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, damit ist die Erstellung eines Business-Planes sehr leicht und auch wenn du damit keinen Kredit beantragen oder Geschäftspartner gewinnen möchtest hilft dieser dir dein Vorhaben realistisch einzuschätzen.
http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/exis ... 13546.html
Beste Grüße und viel Erfolg
L7