na ja, ich hatte dem typ schon mal so eine art pseydorechnung geschrieben, bevor ich zur polizei bin. also es war keine richtige rechnung aus der buchführung, sondern eher eine aufstellung und berechnung. blieb ohne reaktion... tja... also mir bleibt wohl nur noch ein anwalt + zivirechtliches verfahren. denn in dem schreiben von der staatsanwaltschaft stand ja auch "eventuelle zivilrechtliche ansprüche sind von diesem schreiben nicht betroffen" sprich ich kann schadensersatz verlangen.
na ja, jetzt ist natürlich die frage, ob ich irgendwas verloren habe. ja und nein. ich hätte die werbung, die er für sich genutzt hat, bei ebay verkaufen können, und hätte dafür geld bekommen. deswegen möchte ich geld von dem "hacker". und noch mehr: theoretisch hätte er, wenn er denn schlau gewesen wäre, selber zu ebay gehen können und die durch diesen Fehler generierte Werbung selber verkaufen können. und zwar GANZ GANZ viel. Das wäre so praktisch fast das ende von meiner seite....
und ich finde, er sollte dafür bestraft werden. :roll: und wenn ich persönlich keinen schaden in form von forderungen erhalten habe...