[Urteil] Spam-Ordner müssen täglich kontrolliert werden

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[Urteil] Spam-Ordner müssen täglich kontrolliert werden

Post by Joe User »

Landgericht Bonn: Nutzer von geschäftlichen E-Mails müssen Spam-Ordner täglich kontrollieren
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Re: [Urteil] Spam-Ordner müssen täglich kontrolliert werden

Post by jan10001 »

Persönlich finde ich rechtsverbindliche E-Mails sind der größte Sch... für alle. So viele ungeklärte Fragen und keine Antworten.
ddm3ve
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Re: [Urteil] Spam-Ordner müssen täglich kontrolliert werden

Post by ddm3ve »

Die Regelung ist schon seit länger klar. Gilt auch für Fax:
Wer damit gewerblich als Kontaktadresse wirbt muss innerhalb von 3 Tagen kontrollieren. Bzw. sofern der abändre keine andere Meldung erhält, gilt die Mail, das Fax als zugestellt. Der Empfänger hat es letztendlich zu gewährleisten.
02:32:12 21.12.2012 und dann sind Deine Probleme alle unwichtig.
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Re: [Urteil] Spam-Ordner müssen täglich kontrolliert werden

Post by jan10001 »

Problematisch ist nur, die E-Mailadresse muß ja angegeben werden, somit wirbt man zwangsläufig damit.

Zudem stellt sich die Frage, wie schützt man sich als Hoster vor Schadenersatzforderungen sollte mal eine E-Mail verloren gehen? Das Logfile für den Mailverkehr ist ja Datenschutzrechtlich nicht gerade unbedenklich.
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Re: [Urteil] Spam-Ordner müssen täglich kontrolliert werden

Post by Joe User »

jan10001 wrote:Problematisch ist nur, die E-Mailadresse muß ja angegeben werden, somit wirbt man zwangsläufig damit.
Mailadressen müssen nicht angegeben werden, das war und ist vollkommen freiwillig. Es ist Niemand verpflichtet eine Mailadresse zu haben.
jan10001 wrote:Zudem stellt sich die Frage, wie schützt man sich als Hoster vor Schadenersatzforderungen sollte mal eine E-Mail verloren gehen? Das Logfile für den Mailverkehr ist ja Datenschutzrechtlich nicht gerade unbedenklich.
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Re: [Urteil] Spam-Ordner müssen täglich kontrolliert werden

Post by jan10001 »

Mailadressen müssen nicht angegeben werden, das war und ist vollkommen freiwillig. Es ist Niemand verpflichtet eine Mailadresse zu haben.
Ähm, Telemediengesetz.
Redundanz plus Backup
Nützt aber nichts, wenn behauptet wird E-Mail hätte der Provider verloren, dann müßte man auf die Mail Logs zugreifen und genau da stelle ich mir die Frage wie lang darf man diese aufheben, bzw. dürfen diese überhaupt nach dem Datenschutzgesetz länger als einen Tag gespeichert werden?
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Re: [Urteil] Spam-Ordner müssen täglich kontrolliert werden

Post by Joe User »

TMG §5 1.2. kann man tatsächlich so auslegen, hmm...
Kennt Jemand Urteile dazu?

Anonymisiert darf man unbegrentzt aufbewahren, zu Abrechnungszwecken bis zum vollständigen Abschluss des Abrechnungsvorgangs und zum Selbstschutz (aka Sicherstellung des reibungslosen Betriebs) muss im Zweifel ein Gericht klären. Andererseits ist mir kein Fall bekannt, wo beispielsweise nach einem Hack ein Datenschützer das Vorhandensein der Logs mit deren Hilfe der Hack aufgeklärt wurde bemängelten. Genau diese Logs enthalten aber nicht-anonymisierte Daten, andernfalls hätte der Hack nicht aufgeklärt werden können. Somit ist wohl eher die Lagerung und Auswertung der Logs relevant und nicht deren Existenz. IANAL.
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Re: [Urteil] Spam-Ordner müssen täglich kontrolliert werden

Post by jan10001 »

Joe User wrote:TMG §5 1.2. kann man tatsächlich so auslegen, hmm...
Kennt Jemand Urteile dazu?
Gibt es eigentlich schon eine Menge. z.B.
http://www.e-recht24.de/news/haftunginh ... essum.html
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Re: [Urteil] Spam-Ordner müssen täglich kontrolliert werden

Post by Joe User »

Die Rechtsprechung bezüglich unvollständigem Impressum ist mir bekannt, allerdings besassen auch alle Verurteilten bereits einen Mailaccount.

Ich meinte Urteile nach denen ein Unternehmen/r, welches/r zuvor gar keinen Mailaccount besass (ja, die gibt es tatsächlich), zum Anlegen eines Mailaccounts verdonnert wurde.
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Re: [Urteil] Spam-Ordner müssen täglich kontrolliert werden

Post by daemotron »

Solche Unternehmen mag es geben; diese bieten i. d. R. aber keinen Teledienst an. Wer heute ein Webhosting-Paket ordert (oder einen managed Hosting-Service beauftragt), um einen Teledienst anzubieten, bekommt i. d. R. automatisch ein Email-Paket mit dazu.

P. S. ich finde das Urteil nicht weiter aufregenswert. Aus technisch-organisatorischer Sicht sollte IMO eine offizielle Kontakt-Adresse (wie eben die im Impressum) ohnehin so konfiguriert sein, dass Mails, deren Empfang mit einem 250 quittiert wurde, auch definitiv zugestellt und nicht ggf. durch einen nachgelagerten Filter aussortiert werden. Wer Spam auf solchen Adressen filtern möchte (oder muss, das dürften schließlich exponierte Ziele sein), sollte den Filter so aufbauen, dass die Mail im Zweifel nicht angenommen, sondern schon während des SMTP-Dialogs rejected wird. Damit wäre auch die Bedingung des Gerichts erfüllt, dass der Absender (bei regulärer Konfiguration auf seiner Seite) über die Ablehnung informiert werden muss.

Weiß eigentlich jemand von Euch, ob elektronische Kontaktformulare als Ersatz für die Angabe einer Mail-Adresse zulässig sind? Einige Firmen haben ja ein solches und geben dann i. d. R. auch keine Mail-Adresse an (allenfalls sehr versteckt).
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Re: [Urteil] Spam-Ordner müssen täglich kontrolliert werden

Post by ddm3ve »

Wer geschäftlich mit einer Emailadresse oder Faxnummer wirbt, hat Sorge zu tragen, dass der Empfang funktioniert. Wenn der Absender / Einliefernd keine ausreichende Rückmeldung bekommt, kann er nicht davon aus gehen, dass es nicht geklappt hat.

So zumindest kenn ich die Information bezüglich der Pflicht, wen man damit Werbung macht. TMG §5 1.2 setzt einen ordentlich in die Pflicht wobei ich mir schwer tu, zu glauben, dass man das jedem zumuten kann. IT Unternehmen ja, aber einem einfachen Handwerksbetrieb?
02:32:12 21.12.2012 und dann sind Deine Probleme alle unwichtig.
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Re: [Urteil] Spam-Ordner müssen täglich kontrolliert werden

Post by Joe User »

TMG §5 1.2 im aktuellen Wortlaut:
(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
...
Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,
Demnach reicht ein Formular ohne zusätzliche Angabe der Mailadresse nicht aus.

Mich interessiert die Rechtslage für Unternehmer/n und Selbstständige/Freelancer/Freiberufler die beispielsweise ausschliesslich über Dritte wie etwa Portale/Vermittler (teilweise ja auch ungewollt) ihre Leistungen/Produkte anbieten.
Oder noch banaler: Wie sieht es mit dem online einsehbaren (Fremd-)Eintrag ins Telefonbuch/Gelbe Seiten/Bewertungsportal aus?
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Re: [Urteil] Spam-Ordner müssen täglich kontrolliert werden

Post by ddm3ve »

Ich glaube nicht, dass es einen Zusammenhang zwischen Pflichtangaben und der klassischen Werbung gibt.
Wenn Du Deine Emailadresse nicht bewirbst, bzw. als geschäftliche Kontaktadresse ausweisst, dürfte ein Freelancer, dessen Onlineprofil bei einer Agentur oder gar Telefonbucheintrag kaum eine solche elektronische Kontaktmöglichkeit erfordern. Wirbst Du damit, nimmt es Dich aber in die Pflicht.
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Re: [Urteil] Spam-Ordner müssen täglich kontrolliert werden

Post by daemotron »

Entscheidend ist für mich der erste Satz des § 5:
(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
IANAL, aber eine reine Web-Visitenkarte eines Handwerkers ist IMO kein Telemedium im Sinne des TMG, solange sie nur die Dienstleistung bewirbt, für die eigentliche Geschäftsanbahnung aber eine andere Form der Kontaktaufnahme nötig ist.
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Re: [Urteil] Spam-Ordner müssen täglich kontrolliert werden

Post by jan10001 »

daemotron wrote:Entscheidend ist für mich der erste Satz des § 5:
(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
IANAL, aber eine reine Web-Visitenkarte eines Handwerkers ist IMO kein Telemedium im Sinne des TMG, solange sie nur die Dienstleistung bewirbt, für die eigentliche Geschäftsanbahnung aber eine andere Form der Kontaktaufnahme nötig ist.
Ähm falsch, eine Web-Visitenkarte eines Handwerkers die seine Dienstleistung bewirbt ist nun mal geschäftsmäßig. "Geschäftsmäßig" ist ein sehr schwammiger Begriff, leider.
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Re: [Urteil] Spam-Ordner müssen täglich kontrolliert werden

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Dr Punkt ist, unabhängig von dieser gesetzlichen Regelung: Wenn Du gewerblich wirbst z.B. mit Deiner Visitenkarten und klar zu erkennen gibst, dass eine Fax Nummer/ Emailadresse als geschäftliche Kontaktadresse an gibst, dann musst Du auch dafür sorge tragen, dass die emails / Faxe ankommen, oder der abäsender nachweislich über ein Zustellungsproblem in form Fehlermeldung informiert wird. Ist es dem Versender nicht nachvollziehbar, dass hier etwas nicht geklappt hat, gilt die Email, das Fax innerhalb von 3 Tagen als zugestellt. Zumindest gab es genug Rechtsprechungen, die ds genau so sahen.
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