Ab wann ist das Webspace vermieten gewerblich
Ab wann ist das Webspace vermieten gewerblich
Hallo.
Es gibt hier ja sicherlich viele die Server haben die sie nicht voll nutzen. Den Rest des Servers könnte man ja gut in Webspace Game oder sonst irgendeiner Form vermieten. Ab wann ist dies gewerbepflichtig und wann nicht.
Sind ja sicher viele die das machen und damit nur die Kosten für den Server ausgleichen wollen.
Wie sieht das aus?
Wie macht ihr das?
Schöne Grüße
pr0
Es gibt hier ja sicherlich viele die Server haben die sie nicht voll nutzen. Den Rest des Servers könnte man ja gut in Webspace Game oder sonst irgendeiner Form vermieten. Ab wann ist dies gewerbepflichtig und wann nicht.
Sind ja sicher viele die das machen und damit nur die Kosten für den Server ausgleichen wollen.
Wie sieht das aus?
Wie macht ihr das?
Schöne Grüße
pr0
Re: Ab wann ist das Webspace vermieten gewerblich
Sobald du Geld einnimmst ist es gewerblich..
du musst an deinen Kunden ja dann auch Rechnungen ausstellen etc.
du musst an deinen Kunden ja dann auch Rechnungen ausstellen etc.
Re: Ab wann ist das Webspace vermieten gewerblich
aber du köntest ja an mich verschenken
Re: Ab wann ist das Webspace vermieten gewerblich
Nein, nicht ganz. Ein Rootserver,den mehrere Personen gemeinsam nutzen, ist ähnlich wie eine Wohngemeinschaft zu behandeln, in der die Wohnung auf einen der Mieter als Verantwortlichen läuft. Sich mit Kumpels einen Rootserver aufzuteilen, ist in der Regel OK, solange keine Gewinnerzielungsabsicht dahinter steckt.Muenchi wrote:Sobald du Geld einnimmst ist es gewerblich..
du musst an deinen Kunden ja dann auch Rechnungen ausstellen etc.
Aber: Das war jetzt keine Rechtsberatung, gell!
Re: Ab wann ist das Webspace vermieten gewerblich
Hallo,
Überschritten ist die Grenze (IMHO, IANAL) auf jeden Fall, wenn man öffentlich anbietet und Einnahmen aus dem Angebot hat.
Es reichen dafür Einnahmen die nicht kostendeckend sind, und es zählen auch die Einnahmen aus Bannerwerbung usw.
In anderem Zusammenhang waren Richter sogar der Meinung, daß eine Homepage auf kostenlosem Webspace mit Zwangswerbung gewerblich sei, weil die Zwangswerbung Geld einbringt mit welchem der Webspace finanziert wird (obwohl das der Provider intern abrechnet und nicht mit dem Kunden).
Das größte und teurste Risiko bei fehlender Gewerbeanmeldung ist nicht der Staat, sondern Abmahnungen durch Mitbewerber, also theoretisch jeden, der (angemeldet) Webspace anbietet.
IMHO, IANAL: ich bin kein Jurist und schreibe nur meine persönliche Meinung.
Gruß, Wolfgang
die Grenzen sind IMHO fließend, es kommt auf den Einzelfall an.Pr0j3cTX wrote:Ab wann ist dies gewerbepflichtig und wann nicht.
Überschritten ist die Grenze (IMHO, IANAL) auf jeden Fall, wenn man öffentlich anbietet und Einnahmen aus dem Angebot hat.
Es reichen dafür Einnahmen die nicht kostendeckend sind, und es zählen auch die Einnahmen aus Bannerwerbung usw.
In anderem Zusammenhang waren Richter sogar der Meinung, daß eine Homepage auf kostenlosem Webspace mit Zwangswerbung gewerblich sei, weil die Zwangswerbung Geld einbringt mit welchem der Webspace finanziert wird (obwohl das der Provider intern abrechnet und nicht mit dem Kunden).
Das glaube ich aufgrund der rechtlichen Problematik kaum, wobei ich nicht nur die Gewerbeanmeldung meine, sondern vor allem die Haftung.Sind ja sicher viele die das machen und damit nur die Kosten für den Server ausgleichen wollen.
Server zusammen mit meiner Frau - da ist die Rechtslage problemlos.Wie macht ihr das?
Das größte und teurste Risiko bei fehlender Gewerbeanmeldung ist nicht der Staat, sondern Abmahnungen durch Mitbewerber, also theoretisch jeden, der (angemeldet) Webspace anbietet.
IMHO, IANAL: ich bin kein Jurist und schreibe nur meine persönliche Meinung.
Gruß, Wolfgang
Re: Ab wann ist das Webspace vermieten gewerblich
Ein guter Ansatzpunkt für die "Gewerbmäßigkeit" sind die Kriterien, die bei eBay-Verkäufern in letzter Zeit angelegt werden - zwar schüttelt man darüber den Kopf, aber offensichtlich tun sich auch Juristen schwer damit, die Gewerbsmäßigkeit wirklich abzugrenzen.
flo.
flo.
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debianneuling
- Posts: 16
- Joined: 2006-04-19 09:51
Re: Ab wann ist das Webspace vermieten gewerblich
Ich würde einfach dein Finanzamt schriftlich um Beantwortung deiner Frage bitten (evtl. mit einigen Beispielen zur Veranschaulichung).
Afaik sieht das jedes Finanzamt anders, was man ja auch an den Ebay-Entscheidungen sieht.
Afaik sieht das jedes Finanzamt anders, was man ja auch an den Ebay-Entscheidungen sieht.
Re: Ab wann ist das Webspace vermieten gewerblich
Die Ebay-Entscheidungen haben mit dem FA nur in seltenen Fällen zu tun. In der Regel geht es um die wettbewerbsrechtliche Sicht. Das Finanzamt hat eine sehr klare Haltung gegenüber regelmäßigen Ebay-Anbietern. Für das FA kommt es auf die Gewinnerzielungsabsicht an, die sogar lange Zeit in der Zukunft liegen kann. Wenn man nun ein Gewerbe anmeldet, um Gameserver zu vermieten, aber drei Jahre lang nur an Kumpels vermietet, kann das FA sogar Liebhaberei unterstellen, Gewerbsmäßigkeit aberkennen und erstattete Umsatzsteuer zurückverlangen.debianneuling wrote:Ich würde einfach dein Finanzamt schriftlich um Beantwortung deiner Frage bitten (evtl. mit einigen Beispielen zur Veranschaulichung).
Afaik sieht das jedes Finanzamt anders, was man ja auch an den Ebay-Entscheidungen sieht.
Bietet man die zu vermietenden Gameserver auf Ebay feil, ohne besonders viele davon an den Mann und die Frau zu bringen, tut dies aber in einer gewissen Regelmäßigkeit, wird wettbewerbsrechtlich Gewerbsmäßigkeit unterstellt.
Schon lustig, wie im Grenzbereich zwischen Kostenbeteiligung und Gewerbe eine Institution gewerbsmäßiges Handeln unterstellen und die andere es verneinen kann.
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Anonymous
Re: Ab wann ist das Webspace vermieten gewerblich
Es ist gewerblich, sobald eine auf unbestimmte Dauer ausgerichtete Gewinnerzieungsabsicht besteht. Ob du tatsächlich Einnahmen hast, spielt keine Rolle.
Es spielt auch keine Rolle, in welcher Form diese Gewinnerzieungsabsicht aufgebaut wird, also ob der Kunde nun für den Webspace zahlen soll oder eine Refinanzierung mittels Werbung angestrebt wird.
Es spielt auch keine Rolle, in welcher Form diese Gewinnerzieungsabsicht aufgebaut wird, also ob der Kunde nun für den Webspace zahlen soll oder eine Refinanzierung mittels Werbung angestrebt wird.
Re: Ab wann ist das Webspace vermieten gewerblich
Finanzamt oder Steuerberater anrufen. Bei entsprechend konkreter Formulierung als Auskunft ist das Kostenlos.
Ich frage mich, wo das Drama ist? Gewerbe annmelden! Gewerblich auftreten und gut.
Ich frage mich, wo das Drama ist? Gewerbe annmelden! Gewerblich auftreten und gut.
Re: Ab wann ist das Webspace vermieten gewerblich
Gewerbsmäßig:
Anderswo zu Gewerbs- und Geschäftsmäßigkeit:Gewerbsmäßig handelt, wer nachhaltig die unter § 25 a UStG fallenden Gegenstände erwirbt und anschließend wieder veräußert. Dabei muss diese Betätigung nicht Hauptgegenstand des Unternehmens sein. Das Gesetz selbst definiert nicht, was unter "gewerbsmäßiges" Handeln zu verstehen ist. Im Anschluss an die Begründung des Regierungsentwurfs vom 25.5.1994 zur Neuregelung des § 25 a UStG (Drucks. 12/7686) sollen insoweit nach Abschnitt 276 a Abs. 2 Satz 2 UStR als Wiederverkäufer und damit als gewerbsmäßig Handelnde, Unternehmer gelten, die im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit üblicherweise Gebrauchtgegenstände erwerben und sie anschließend, ggf. nach Instandsetzung, im eigenen Namen wieder verkaufen würden.
geschäftsmäßig != gewerbsmäßig
M. E. ist keine Gleichung, sondern eher eine Ungleichung, und dann stimmt die Sache auch. "Geschäftsmäßig" hat mit Bezahlung nix zu tun. Im Sinne des RBerG handelt geschäftsmäßig, "wer beabsichtigt, die Tätigkeit - sei es auch nur bei sich bietender Gelegenheit - in gleicher Art zu wiederholen, um sie dadurch zu einem dauernden oder wiederkehrenden Bestandteil seiner Beschäftigung zu machen (BGHZ 148, 313, 317; BGH, Urt. v. 5. Juni 1985, IVa ZR 55/83, NJW 1986, 1050, 1051; Urt. v. 17. Februar 2000, IX ZR 50/98, NJW 2000, 1560, 1561; Urt. v. 27. November 2000, II ZR 190/99, NJW 2001, 756 f., zitiert nach BGH v.5. November 2004 - BLw 11/04).
