Nun ja.. selbst wenn sie dir keine Straftat nachweisen können und per Zufall hier und da ne Urheberrechtsverletzung(Zivilrecht!) finden gilt immer noch der Grundsatz der Verhältnißmäßigkeit. Oftmals wird ein Deal gemacht, die Raubkopien werden vernichtet und man bekommt die Geräte zurück. Ein Zivilprozess lohnt bei kleineren Vergehen i.d.R. nicht.Theorie und Praxis. ;)Wenn die nix finden(auch keine Zufallsfunde, z.B. Urheberrechtsverletzungen) bekommst du ganz sicher die Geräte wieder. Mit welcher Begründung sollten die Geräte denn einbehalten werden?
Und wenn man dir eben gar nichts nachweisen kann kann das für das "Opfer" kaum schlechter aussehen, oder? :)
Das ist sicher richtig. Aber das hat nicht die Polizei(BKA, Staatsanwaltschaft, etc..) zu entscheiden.Vielleicht hätte ich das anders formulieren sollen:
Vielleicht bekommst du die Geräte wieder solange Sie oder die Daten darauf noch einen einigermaßen angemessenen Wert haben. (PC ein Jahr lang weg ist keine Seltenheit) ;)
Gruß,
Nico
