Hier eine Nachricht von N24 zu dem Thema:
http://www.n24.de/news/newsitem_6517862.html
Auszug:
Damit herrscht wohl nun genügend Klarheit.Trotz massiver Bedenken gegen den JMStV gibt es aber keinen Grund zur Panik für alle Internet-Publisher. Eine Alterskennzeichnung ist jedenfalls nur vorgeschrieben, wenn ein Blog oder eine Webseite Inhalte "ab 16" bieten. Das dürfte bei den wenigsten privaten Angeboten überhaupt der Fall sein.
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Wer nichts riskieren will, labelt seine Inhalte "ab 18 Jahren". Die Seite darf dann uneingeschränkt online bleiben und ist auch von jedermann abrufbar. Nur aktivierte Jugendschutzfilter werden die Inhalte blocken.