Re: Offline dank JMStV
Posted: 2010-12-02 10:28
Danke für Deinen Einsatz crudi, halte uns bitte auf dem Laufenden, danke.
Resources for System-Administrators
https://www.rootforum.org/forum/
Eine Garantie wirst Du dafür wohl vorläufig nirgends bekommen.Joe User wrote:... welche hier gepostet wurde. usw.
Wer garantiert uns, das diese Inhalte nicht als ü16/ü18 gekennzeichnet werden müssen?
Ich persönlich würde es für dieses Forum folgendermaßen betrachten. Im Prinzip sollte es ohne FSK gehen.matzewe01 wrote: "Vor Gericht und auf hoher See bist du in Gottes Hand".
Also: Wer keine Inhalte anbietet, die für unter 16-Jährige durchgehend schädlich sind, muss weder eine Alterskennzeichnung einführen noch Sendezeiten beachten. Entgegen mancher Behauptung wird es also keine Bußgelder bloß deswegen geben, weil auf einem Blog keine Alterskennzeichnung vorhanden ist.
Da es, um das noch mal zu wiederholen, definitiv keine Pflicht für eine Alterskennzeichnung gibt, kann die bloß fehlende Kennzeichnung auch nicht abgemahnt werden. Eine Abmahnung wäre auch höchstens auf der Basis des Wettbewerbsrechts möglich. Das Wettbewerbsrecht setzt aber auch immer ein “Wettbewerbsverhältnis” voraus. Private Blogger, auch solche mit Werbung auf der Seite, stehen aber mit kaum jemandem in einem derartigen Wettbewerb.
Und, ganz wichtig:Wer von seinem Recht Gebrauch macht und auf eine Alterskennzeichnung verzichtet, muss allerdings damit rechnen, dass die Filterprogramme sein Angebot erst mal generell sperren.
So, und jetzt frage ich mich, wieso hier so ein Aufruhr herrscht? Erstmal informieren, dann Mitglieder, die nichtmal mehr wussten, dass sie Mitglieder sind, per E-Mail aufschrecken ;)Ja, aber was ist mit den Blogkommentaren und Foren? Der JMStV bezieht sich nach seinem Wortlaut nach zunächst nur auf eigene Angebote des Betreibers.
Tun wir nicht, wir sammeln lediglich Feedback um unsere ensgültige Entscheidung auf einer grösstmöglichen Basis fällen zu können. Daher sind uns alle Sichtweisen/Meinungen und seien sie noch so theoretisch und/oder abwägig willkommen. Wir wollen uns eben nicht nur auf einen schwammig formulierten und zu einseitigen Blogpost von Dr. Udo Vetter verlassen, dafür sind die möglichen Risiken einfach zu hoch.shurakai wrote:Leute, macht euch doch nicht in die Hosen!
Genau darauf bezieht sich dieser von mir bereits erwähnte Blogpost:shurakai wrote:2.) Lest mal http://www.lawblog.de/index.php/archive ... en-konnen/
Die dort geübte Kritik teile zumindest ich in Teilen, wenn auch nicht vollständig. Und das macht unsere noch ausstehende Entscheidung nicht leichter.Joe User wrote:Eine etwas kritischere Meinung zum Thema:
http://www.pottblog.de/2010/12/02/warum ... ogs-irren/
Durchaus richtig, auch die anderen genannten Punkte. Das Problem sind doch die schwammingen Formulierungen. Um Lawblog zu zitieren:getphp wrote:Und selbst wenn sie durchkommt, es gibt hier keine Themen, welche die Jugend schädigen könnten.
Wo ist nun eindeutig festgelegt welche Inhalte dies betreffen ?Wer keine Inhalte anbietet, die für unter 16-Jährige durchgehend schädlich sind, muss weder eine Alterskennzeichnung einführen noch Sendezeiten beachten.
Vielen Dank für die Klarstellung!Joe User wrote:Um es nochmal deutlich klarzustellen:
Wir werden die RootForum Community definitiv nicht schliessen!
Aber wir werden, sofern überhaupt notwendig, im Zweifelsfall bis zum Erscheinen der geplanten API zur Alters-Kennzeichnung vorübergehend pausieren.
Gegenfrage: Wo sind diese Begriffe rechtlich definiert?djnightfly wrote:Gibts hier Gewaltverherrlichung? Erotik? Pornografie?
Dazu habe ich in http://www.rootforum.org/forum/viewtopi ... 58#p320058 bereits Stellung bezogen. Und "Kenntnis" besteht bei mir, da ich seit meinem Beitritt ins Team nahezu alle neuen Threads mindestens überflogen habe. Das ist nämlich meine Aufgabe als Moderator und Administrator eines Forums, ansonsten wären diese Positionen ja sinnfrei. Somit kann ich mich nicht mehr auf die genannte Ausnahmeregelung des TMG berufen. Und nun?djnightfly wrote:Man kann diese Inhalte klassifizieren, eine Verpflichtung besteht aber nicht. Voran zu stellen ist hierbei, dass Plattformanbieter nicht für Drittinhalte haften, solange sie keine Kenntnis davon haben. Plattformanbieter sind also ganz allgemein hinsichtlich unbekanntem Inhalt von Dritten (Foreneinträge, Kommentare etc.) jugendmedienschutzrechtlich nicht in der Pflicht, solange keine Kenntnis besteht. Auch eine Überwachungspflicht besteht nicht.
Kommentar bei t3n wrote:Das sich abzeichnende Label-System funktioniert folgendermaßen: Bei kleinen Seiten, zumal welche mit Inhalten einer Altersklasse, reicht eine einfache und auch für Laien zu erstellende age-de.xml–Datei, die im Server-Root abgelegt wird. Wenn die age-de.xml über das Klassifizierungssystem der anerkannten Selbstkontrollen erstellt wurde, gibt es sogar eine rechtliche Privilegierung (vergl. § 24 JMStV-E).
Siehe zweiter Link in http://www.rootforum.org/forum/viewtopi ... 72#p320072daemotron wrote:Kleiner Nachschlag: Es zeichnet sich gerade ab, dass vielleicht doch noch kurzfristig eine technische Möglichkeit zum Labeln verfügbar sein wird. Offenbar sogar eine, mit der ein Label für die gesamte Website (und nicht für jede einzelne Unterseite) erstellt werden kann:
Die Punkte die uns stören sind die neuen Strafgelder, die vereinfachte Abmahnmöglichkeit und der vorgeschriebene (unabhängige) Jugendschutzbeauftragte, nicht der neue JMStV an sich. Das wir auch jetzt schon dem aktuellen JMStV genügen müssen, ist uns bewusst und wird von uns soweit verträglich möglich auch umgesetzt.coltseavers wrote:Auch JETZT ist die Situation schon so, dass jugendgefährdende Inhalte in einem frei zugänglichem Forum abmahnbar sind, sobald der Betreiber Kenntnis davon hat. Da sich hier offenbar die Betreiber selbst in die Diskussionen mit einbringen dürften Kenntnisse darüber unterstellt werden, sofern solche Inhalte auch vorhanden sind (das vermag ich nicht zu beurteilen).
Durch das neue Gesetz ändert sich daran eigentlich auch nicht viel.
Also bezieht sich die Angst der Betreiber eigentlich nur auf einen Sachverhalt, der längst schon vorliegt, und nicht erst mit dem neuen Gesetz kommen wird.
Nein, das haben wir nicht vor.coltseavers wrote:Ihr lasst euch ja bloss was zu Schulden kommen, wenn ihr bewusst aus dem Ruder gelaufene Beiträge online lasst - und das habt ihr doch nicht vor, oder?
Das hilft entgegen der landläufigen Meinung nunmal nicht, da wir unseren ersten Wohnsitz in Deutschland haben und sich das Angebot zudem primär an deutsche Benutzer richtet.coltseavers wrote:Wenn euch die Sache trotzdem zu heiss wird, würd ich einfach die Seite auf nen Server ins Ausland legen und die Anbieterkennzeichnung verschwinden lassen. ;-)
Aktuell müsste ich nichtmal ein Impressum bereitstellen, da ich das Projekt privat betreibe. Somit ist das Impressum ausreichend und nicht abmahnfähig ;)coltseavers wrote:Ganz nebenbei: euer Impressum ist auch abmahnfähig (kein Witz!). ;-)
Ich habe seit 1999 diverse Foren betrieben und weiss um die damit verbundenen potentiellen Gefahren, daher mache ich mir insbesondere um die drei zuvor genannten Punkte des geplanten JMStV berechtigte Sorgen. Den Rest des geplanten JMStV begrüsse ich grösstenteils so gar, denn Jugenschutz in den Medien ist wichtig. Er muss nur allgemeinverträglich umgesetzt werden und nicht übers Ziel hinausschiessen. Die Verantwortlichen sollen einfach die kritisierten Punkte nachbessern und gut.coltseavers wrote:Abmahnung hin oder her: das kann immer passieren im Internet. Ne 100-prozentige Sicherheit wirds auch nie geben. Besonders nicht für Foren-Betreiber - aber sich einzubilden, dass diese Gefahr erst ab 2011 bestehen wird, ist auch ein wenig an der Realität vorbei.
Danke, machen wir!coltseavers wrote:Vielen Dank für dieses Forum & weiter so!