Re: Anzeige gegen mich..
Posted: 2003-12-11 11:26
dein anwalt wird dir sicherlich erzählt haben, daß die idee mit den 2300? als ausgleich für das fallenlassen der anzeige unsinn ist. denn wenn einmal eine anzeige erstattet worden ist, hat der anzeigensteller keine dispositionsmöglichkeiten mehr darüber - einstellen kann nur noch die staatsanwaltschaft.
was er versucht, ist hier einen verkappten schadensersatz ohne den umweg über einen zivilrechtlichen prozeß zu bekommen --> auf solche angebote NIEMALS eingehen (ein völlig anderer fall sind anwaltliche abmahnungen).
was dir jetzt passieren kann, ist daß die zuständige staatsanwaltschaft ein ermittlungsverfahren aufnimmt. im schlimmsten falle kommt es dann zu einer anklage mit entsprechender mündlicher verhandlung. grundlage des ganzen wären dann die straftaten im bereich der computerkriminalität; was genau vorliegen könnte, kann ich ohne eine detaillierte sachverhaltsschilderung nicht so einfach beurteilen.
das das allerdings passiert ist sehr unwahrscheinlich. es sollte eigentlich so laufen, daß das verfahren bereits im vorfeld eingestellt wird. im besten falle mangels hinreichenden tatverdachts, im schlechtesten falle wegen geringer schuld (170 oder 153 stpo). deine computer, die als beweismittel beschlagnahmt wurden, bekommst du danach wieder (anders der fall, wen sie als tatwerkzeuge gewertet werden, was hier aber undenkbar ist. dann unterliegen sie der einziehung und werden verwertet.)
alles in allem würde ich mir keine allzu großen sorgen machen. den serverbetreiber würde ich ignorieren. in der nächsten zeit wirst du wahrscheinlich noch bei der polizei zu einer vernehmung als beschuldigter geladen. da kannst du dann hingehen und den sachverhalt aus deiner sicht schildern. oder das aber bleiben lassen, deinen anwalt beauftragen akteneinsicht zu nehmen und dann schriftlich stellung zu nehmen - ganz nach deinem belieben.
wenn dan hoffentlich das verfahren eingestellt ist, und du deine rechner wieder hast, kanst du im zweifelsfalle noch einmal überlegen, zivilrechtlich gegen den anderen vorzugehen, weil du gerne nutzungsausfall für deine pc's hättest. ist aber sicherlich schwer durchzukriegen und lohnt den aufwand nicht.
was er versucht, ist hier einen verkappten schadensersatz ohne den umweg über einen zivilrechtlichen prozeß zu bekommen --> auf solche angebote NIEMALS eingehen (ein völlig anderer fall sind anwaltliche abmahnungen).
was dir jetzt passieren kann, ist daß die zuständige staatsanwaltschaft ein ermittlungsverfahren aufnimmt. im schlimmsten falle kommt es dann zu einer anklage mit entsprechender mündlicher verhandlung. grundlage des ganzen wären dann die straftaten im bereich der computerkriminalität; was genau vorliegen könnte, kann ich ohne eine detaillierte sachverhaltsschilderung nicht so einfach beurteilen.
das das allerdings passiert ist sehr unwahrscheinlich. es sollte eigentlich so laufen, daß das verfahren bereits im vorfeld eingestellt wird. im besten falle mangels hinreichenden tatverdachts, im schlechtesten falle wegen geringer schuld (170 oder 153 stpo). deine computer, die als beweismittel beschlagnahmt wurden, bekommst du danach wieder (anders der fall, wen sie als tatwerkzeuge gewertet werden, was hier aber undenkbar ist. dann unterliegen sie der einziehung und werden verwertet.)
alles in allem würde ich mir keine allzu großen sorgen machen. den serverbetreiber würde ich ignorieren. in der nächsten zeit wirst du wahrscheinlich noch bei der polizei zu einer vernehmung als beschuldigter geladen. da kannst du dann hingehen und den sachverhalt aus deiner sicht schildern. oder das aber bleiben lassen, deinen anwalt beauftragen akteneinsicht zu nehmen und dann schriftlich stellung zu nehmen - ganz nach deinem belieben.
wenn dan hoffentlich das verfahren eingestellt ist, und du deine rechner wieder hast, kanst du im zweifelsfalle noch einmal überlegen, zivilrechtlich gegen den anderen vorzugehen, weil du gerne nutzungsausfall für deine pc's hättest. ist aber sicherlich schwer durchzukriegen und lohnt den aufwand nicht.