Anzeige gegen mich..
Re: Anzeige gegen mich..
dein anwalt wird dir sicherlich erzählt haben, daß die idee mit den 2300? als ausgleich für das fallenlassen der anzeige unsinn ist. denn wenn einmal eine anzeige erstattet worden ist, hat der anzeigensteller keine dispositionsmöglichkeiten mehr darüber - einstellen kann nur noch die staatsanwaltschaft.
was er versucht, ist hier einen verkappten schadensersatz ohne den umweg über einen zivilrechtlichen prozeß zu bekommen --> auf solche angebote NIEMALS eingehen (ein völlig anderer fall sind anwaltliche abmahnungen).
was dir jetzt passieren kann, ist daß die zuständige staatsanwaltschaft ein ermittlungsverfahren aufnimmt. im schlimmsten falle kommt es dann zu einer anklage mit entsprechender mündlicher verhandlung. grundlage des ganzen wären dann die straftaten im bereich der computerkriminalität; was genau vorliegen könnte, kann ich ohne eine detaillierte sachverhaltsschilderung nicht so einfach beurteilen.
das das allerdings passiert ist sehr unwahrscheinlich. es sollte eigentlich so laufen, daß das verfahren bereits im vorfeld eingestellt wird. im besten falle mangels hinreichenden tatverdachts, im schlechtesten falle wegen geringer schuld (170 oder 153 stpo). deine computer, die als beweismittel beschlagnahmt wurden, bekommst du danach wieder (anders der fall, wen sie als tatwerkzeuge gewertet werden, was hier aber undenkbar ist. dann unterliegen sie der einziehung und werden verwertet.)
alles in allem würde ich mir keine allzu großen sorgen machen. den serverbetreiber würde ich ignorieren. in der nächsten zeit wirst du wahrscheinlich noch bei der polizei zu einer vernehmung als beschuldigter geladen. da kannst du dann hingehen und den sachverhalt aus deiner sicht schildern. oder das aber bleiben lassen, deinen anwalt beauftragen akteneinsicht zu nehmen und dann schriftlich stellung zu nehmen - ganz nach deinem belieben.
wenn dan hoffentlich das verfahren eingestellt ist, und du deine rechner wieder hast, kanst du im zweifelsfalle noch einmal überlegen, zivilrechtlich gegen den anderen vorzugehen, weil du gerne nutzungsausfall für deine pc's hättest. ist aber sicherlich schwer durchzukriegen und lohnt den aufwand nicht.
was er versucht, ist hier einen verkappten schadensersatz ohne den umweg über einen zivilrechtlichen prozeß zu bekommen --> auf solche angebote NIEMALS eingehen (ein völlig anderer fall sind anwaltliche abmahnungen).
was dir jetzt passieren kann, ist daß die zuständige staatsanwaltschaft ein ermittlungsverfahren aufnimmt. im schlimmsten falle kommt es dann zu einer anklage mit entsprechender mündlicher verhandlung. grundlage des ganzen wären dann die straftaten im bereich der computerkriminalität; was genau vorliegen könnte, kann ich ohne eine detaillierte sachverhaltsschilderung nicht so einfach beurteilen.
das das allerdings passiert ist sehr unwahrscheinlich. es sollte eigentlich so laufen, daß das verfahren bereits im vorfeld eingestellt wird. im besten falle mangels hinreichenden tatverdachts, im schlechtesten falle wegen geringer schuld (170 oder 153 stpo). deine computer, die als beweismittel beschlagnahmt wurden, bekommst du danach wieder (anders der fall, wen sie als tatwerkzeuge gewertet werden, was hier aber undenkbar ist. dann unterliegen sie der einziehung und werden verwertet.)
alles in allem würde ich mir keine allzu großen sorgen machen. den serverbetreiber würde ich ignorieren. in der nächsten zeit wirst du wahrscheinlich noch bei der polizei zu einer vernehmung als beschuldigter geladen. da kannst du dann hingehen und den sachverhalt aus deiner sicht schildern. oder das aber bleiben lassen, deinen anwalt beauftragen akteneinsicht zu nehmen und dann schriftlich stellung zu nehmen - ganz nach deinem belieben.
wenn dan hoffentlich das verfahren eingestellt ist, und du deine rechner wieder hast, kanst du im zweifelsfalle noch einmal überlegen, zivilrechtlich gegen den anderen vorzugehen, weil du gerne nutzungsausfall für deine pc's hättest. ist aber sicherlich schwer durchzukriegen und lohnt den aufwand nicht.
Re: Anzeige gegen mich..
Wenn das Verfahren eingestellt wird, besteht der Anspruch des Schadenersatzes weiterhin da die Schuldfrage nicht geklärt worden ist sondern nur der Staat kein Interesse mehr in der Verfolgung sieht.
Es gibt zwei Möglichkeiten:
-einen Vergleich eingehen
-bis zum bitteren Ende vors Gericht gehen und hoffentlich Recht bekommen,
aber selbst dann könnte der Richter auf einen Vergleich kommen und so sind hohe Anwalts-( der Schaden wird auf 2300 Euro datiert und für diesen sind auch die Gebühren fällig ), Gerichts- und Sachverständiger - Kosten zu zahlen.
Andi
Es gibt zwei Möglichkeiten:
-einen Vergleich eingehen
-bis zum bitteren Ende vors Gericht gehen und hoffentlich Recht bekommen,
aber selbst dann könnte der Richter auf einen Vergleich kommen und so sind hohe Anwalts-( der Schaden wird auf 2300 Euro datiert und für diesen sind auch die Gebühren fällig ), Gerichts- und Sachverständiger - Kosten zu zahlen.
Andi
Re: Anzeige gegen mich..
@q-bert:
kannst du mir mal bitte ne mail addy von dir geben, ich will dir was zukommen lassen.
kannst du mir mal bitte ne mail addy von dir geben, ich will dir was zukommen lassen.
Re: Anzeige gegen mich..
@testingblue: klar. hab dir eine private msg geschrieben.
Leider habe ich heute keinen Termin mehr bekommen vom Anwalt. Aber morgen weiss ich sicherlich mehr.
mfg
Leider habe ich heute keinen Termin mehr bekommen vom Anwalt. Aber morgen weiss ich sicherlich mehr.
mfg
Re: Anzeige gegen mich..
Ich drück dir die Daumen das du da sauber rauskommst, poste doch bitte deine neuen Infos morgen. :)
Andi
Andi
Re: Anzeige gegen mich..
@q-bert:
bevor du zum anwalt gehst, gib mir bitte die gelegenheit kontakt zu dir aufzunehmen!!!
Gruss testingblue
bevor du zum anwalt gehst, gib mir bitte die gelegenheit kontakt zu dir aufzunehmen!!!
Gruss testingblue
Re: Anzeige gegen mich..
klar testingblue!
ich hab dir ja meine email adresse hinterlassen. ansonsten bin ich auch ueber icq zu erreichen
edit: 12667023 (hatte mich vertippt)
mfg
ich hab dir ja meine email adresse hinterlassen. ansonsten bin ich auch ueber icq zu erreichen
edit: 12667023 (hatte mich vertippt)
mfg
-
- Posts: 6
- Joined: 2003-11-17 14:01
Re: Anzeige gegen mich..
Tach beisammen :)
Ich vermute mal, dass hier doch recht wemige Juristen unterwegs sind und hab mal ein paar Seiten aufgefuehrt, die evtl. zu diesem Thema mehr Infos bieten koennen:
h**p://www.web-jur.de
h**p://www.juraverein.de
Auf diesen Seiten wird bis zu einem gewissen Grade auch kostenlose Hilfe gewaehrt - ich denke mal auf alle Faelle einen Blick wert ....
CYA
Ich vermute mal, dass hier doch recht wemige Juristen unterwegs sind und hab mal ein paar Seiten aufgefuehrt, die evtl. zu diesem Thema mehr Infos bieten koennen:
h**p://www.web-jur.de
h**p://www.juraverein.de
Auf diesen Seiten wird bis zu einem gewissen Grade auch kostenlose Hilfe gewaehrt - ich denke mal auf alle Faelle einen Blick wert ....
CYA
Re: Anzeige gegen mich..
Nunja, die Anzeige könnte meines Wissens zwar immer noch zurückgezogen werden aber wenn er das für 2300â?¬ macht, ist das nicht irgendwie Erpressung ??
"Ey, wenn Du misch 2300 Kröten gibst, zieh isch zurügg !!"
Gruß Outi
"Ey, wenn Du misch 2300 Kröten gibst, zieh isch zurügg !!"
Gruß Outi
Re: Anzeige gegen mich..
gibts da vielleicht einen unterschied zwischen einer zivilrechtlich anzeige oder besser eines vergehen und ein strafrechtlich relevanten anzeige? z.b. anzeige wg. zu hohen baum im garten und anzeige bei fahrerflucht? oder ist das gleichgestellt? kann ich mir nicht vorstellen!?
mfg alex
mfg alex
Re: Anzeige gegen mich..
Stelle die Fragen Deinem Anwalt, der kennt die Antworten...at120 wrote:gibts da vielleicht einen unterschied zwischen einer zivilrechtlich anzeige oder besser eines vergehen und ein strafrechtlich relevanten anzeige? z.b. anzeige wg. zu hohen baum im garten und anzeige bei fahrerflucht? oder ist das gleichgestellt? kann ich mir nicht vorstellen!?
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„If there’s more than one possible outcome of a job or task, and one
of those outcomes will result in disaster or an undesirable consequence,
then somebody will do it that way.“ -- Edward Aloysius Murphy Jr.
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