GPL vs MPL - wie kommt man zu seinem Copyright ?

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scythe42
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Re: GPL vs MPL - wie kommt man zu seinem Copyright ?

Post by scythe42 »

dodolin wrote: Ich kann gerade nicht sehen, aus welcher Aussage des Heise-Artikels du das rauslesen willst. Ich nehme an, dass folgende Aussage:
"Ich kann die Unternehmen nicht verstehen, die mit meiner Arbeit haufenweise Geld verdient haben [...]
Hmmm. Hatte ich so verstanden, dass andere es genommen haben in ihr Produkt eingebaut haben. Wenn es um Consulting geht, dann ist das ja ok... Ich hab mit MS auch schon viel verdient und trotzdem nichts nach Redmond abgeführt.

Aber an "Implementations-Consulting" kann es echt nicht liegen, das Produkt ist so einfach da braucsht du kein Consulting für. Ich gehe mal davon aus, das auf seinem Projekt etliche ihre embedded Kisten auggebaut haben. Die sagen sich doch auch: Warum das Rad neu erfinden?

Dennoch ist "freie und offene" Software ein Konzept mit Zukunft. Man muss halt nur überlegen, wie man die Trittbrettfahrer und Absahner aussen vorlässt...

Hätte er z.B. auch ein Produkt abgeboten oder sich mit einem Hersteller zusammengetan - sprich Sponsoring - wäre das vielleicht anders ausgegangen. Ein bischen gesunden Menschenverstand (was immer das auch ist 8) ) sollte doch jeder bzgl. dem "Business" haben. Aber wenn man etwas kostenlos und ohne spezielle Bedingungen ins Netz stellt, dann darf man sich nacher nicht wundern, wenn der andere sich nen Sportwagen kauft. Selbsz schuld, wenn man nicht rechtzeitig nachdenkt.

Wie gesagt, ich sehe die Zukunft im Mittelweg. Offener Source Code, eigene Modifikationen für den eigenen Bedarf (auch firmenintern) bestens. Aber ein kommerzielles Produkt darauf aufbauen und dann verkaufen sollte ausgeschlossen bleiben bzw. eine extra Erlaubnis benötigen. Derjenige, der das will, kontaktiert das Projekt und es wird ausgehandelt bzw. man kann später rechtlich gegen einen wg. Verstoss gegen die Lizenzbestimmungen vorgehen. So verhindert man die Absahner.

Es gibt da viele Mittelwege... Nur mit reinem Idealismus geht's nunmal leider nicht.
thomi
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Re: GPL vs MPL - wie kommt man zu seinem Copyright ?

Post by thomi »

scythe42 wrote:Hmmm. Hatte ich so verstanden, dass andere es genommen haben in ihr Produkt eingebaut haben.
So habe ich das auch verstanden.
Man muss halt nur überlegen, wie man die Trittbrettfahrer und Absahner aussen vorlässt...
Nein. Man überlege bloß mal, was aus Linux geworden wäre, gäbe es nicht solche "Trittbrettfahrer" wie Suse, Redhat, IBM oder faktisch auch die Stadt München. Ganz im Gegenteil zeigt die Geschichte auch in anderen Beispielen, das offene Architekturen mit "Trittbrettfahrern" nicht zwangsläufig totgesagt sind. Der IBM PC ist auch so ein Beispiel. Auf meinem PC steht jedenfalls nicht IBM drauf und doch hat er dieselbe Architektur. :wink:
Ein bischen gesunden Menschenverstand (was immer das auch ist 8) ) sollte doch jeder bzgl. dem "Business" haben.
s/Menschenverstand/Geschäftssinn/
Offener Source Code, eigene Modifikationen für den eigenen Bedarf (auch firmenintern) bestens. Aber ein kommerzielles Produkt darauf aufbauen und dann verkaufen sollte ausgeschlossen bleiben bzw. eine extra Erlaubnis benötigen.
Ich denke nicht so. Es gibt genug Firmen und Projekte, die auch mit der GPL gutes Geld verdienen, ohne solche Restriktionen aufzuerlegen. Und das sind nicht nur Trittbrettfahrer.

Btw., ich finde den Text, den der Autor vom LinuxRouter geschrieben hat, sehr aufschlußreich über das Schicksal seines Projektes. Nur hat das IMHO nichts mit GPL oder sonstwas zu tun, hätte er den LinuxRouter closed-source vertrieben und das Projekt wäre gescheitert, würde ich wetten, der Text wäre inhaltlich sehr ähnlich. Er klingt eben genauso, wie von jemanden, dessen Projekt gerade gescheitert ist.
captaincrunch
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Re: GPL vs MPL - wie kommt man zu seinem Copyright ?

Post by captaincrunch »

Bezüglich der diversen freien Lizenzen bin ich eben noch über folgendes gestolpert : http://developer.berlios.de/docman/disp ... group_id=2
DebianHowTo
echo "[q]sa[ln0=aln256%Pln256/snlbx]sb729901041524823122snlbxq"|dc
captaincrunch
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Re: GPL vs MPL - wie kommt man zu seinem Copyright ?

Post by captaincrunch »

Ansonsten vielleicht auch noch ganz interessant : http://www.heise.de/ix/artikel/2003/09/079/
DebianHowTo
echo "[q]sa[ln0=aln256%Pln256/snlbx]sb729901041524823122snlbxq"|dc
mirkoh
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Re: GPL vs MPL - wie kommt man zu seinem Copyright ?

Post by mirkoh »

Wir haben oben gelesen, das man die Pflichten(Haftung usw.) nicht ausschließen kann in Deutschland.

Wie sieht das denn eigentlich mit Microsoft's Lizenzen aus? Durch Sicherheitslücken etc. ensteht ja permanent - publikumswirksamer - Schaden, aber die werden sich jawohl hüten irgendwem Schadenersatz zu zahlen.

Obwohl man da ja wieder beim Toaster ist - der eine Toaster kostet eine Menge Geld, und erwartet das er funktioniert, den anderen bekommt man "geschenkt"...


Mirko
majortermi
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Re: GPL vs MPL - wie kommt man zu seinem Copyright ?

Post by majortermi »

mirkoh wrote:Wir haben oben gelesen, das man die Pflichten(Haftung usw.) nicht ausschließen kann in Deutschland.

Wie sieht das denn eigentlich mit Microsoft's Lizenzen aus? Durch Sicherheitslücken etc. ensteht ja permanent - publikumswirksamer - Schaden, aber die werden sich jawohl hüten irgendwem Schadenersatz zu zahlen.
In Deutschland kann eine Haftung bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz nicht ausgeschlossen werden. Ein Ausschluss der Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit, Verschulden Dritter oder höherer Gewalt ist i.d.R. vertraglich möglich. Ob es sich um Zweifelsfall um grobe oder einfache Fahrlässigkeit handelt, müsste wohl ein Gericht klären.

Hinweis: Dieser Text bezieht sich auf meine Kenntnisse des BGB und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Insbesondere kann dieser allgemeine Hinweis nicht die konkrete Beratung durch einen Anwalt ersetzen.
Erst nachlesen, dann nachdenken, dann nachfragen... :)
Warum man sich an diese Reihenfolge halten sollte...
e107flash
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Alter Thread - aber Informativ.

Post by e107flash »

Moin moin erst einmal.
Sehr informativ! Ich bin immer, denke wie wie meisten, davon ausgegangen, geschenktem Gaul, schaut man nicht in`s Maul.

Wie sieht denn die Sache aus wenn ich eine Support Domain betreibe und die Software selber anbiete ?

Trifft mich dann als SUPPORT - ist ja die Aussage ... WIR KENNEN UNS AUS... dann ein Mitverschulden an oder zuzurechnen, oder bleibt die Haftung beim Author ?

Eine andere Frage die mich auch interessieren würde ( ihr habt hier so viel threads - ich hab das auf den ersten blick echt nicht gepeilt (heute 4 fette tannen umgelegt - und nicht mehr ganz auf dem Posten )) - ich bitte also um nachsicht wenn ich die komplett falsche Rubrik erwischt habe.


Frage.: Wenn ich 100 Zeilen GPL Code nehme und da 900 Zeilen beipacke - kann ich dann mein (c) verwenden (Plugin) - oder bleibt die Sache GPL.

Da man bei Plugins ja viele Routinen nutzen muss die definiert sind, wäre das ja fast zwangsweise identischer code... header - footer bereiche sind ja explizit bei den meisten plugins gleich ?

Wäre nett da mal ein paar kompetetnte kommentare lesen zu können.

Grüße Gerd
Roger Wilco
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Re: Alter Thread - aber Informativ.

Post by Roger Wilco »

e107flash wrote:Trifft mich dann als SUPPORT - ist ja die Aussage ... WIR KENNEN UNS AUS... dann ein Mitverschulden an oder zuzurechnen, oder bleibt die Haftung beim Author ?
Der Autor übernimmt bei unter der GPL lizensierter Software AFAIR keinerlei Haftung. Die GPL sichert nur zu, dass die Software frei ist, nicht dass sie funktioniert (§11 und §12).

Deine Haftung hängt sicherlich von dem konkreten Vertrag ab, den du mit deinen Kunden schließt. Wenn du als Dienstleistung anbietest, die Software für einen bestimmten Zweck einzurichten, muss diese bzw. dein Setup den Zweck natürlich erfüllen.
e107flash wrote:Frage.: Wenn ich 100 Zeilen GPL Code nehme und da 900 Zeilen beipacke - kann ich dann mein (c) verwenden (Plugin) - oder bleibt die Sache GPL.
Richtig. Wenn du in einem Programm mit 100K LOC auch nur eine Zeile GPL-Code verwendest (mal ganz drastisch ausgedrückt), muss das Programm wiederum unter der GPL veröffentlicht werden. In der Praxis lässt sich das mit einer Zeile sicherlich nicht nachvollziehen bzw. beweisen, aber mit ganzen Funktionen sieht das wieder anders aus.
e107flash wrote:Da man bei Plugins ja viele Routinen nutzen muss die definiert sind, wäre das ja fast zwangsweise identischer code... header - footer bereiche sind ja explizit bei den meisten plugins gleich ?
http://www.gnu.org/licenses/gpl-faq.html#LinkingWithGPL
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isotopp
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Re: Alter Thread - aber Informativ.

Post by isotopp »

e107flash wrote:Frage.: Wenn ich 100 Zeilen GPL Code nehme und da 900 Zeilen beipacke - kann ich dann mein (c) verwenden (Plugin) - oder bleibt die Sache GPL.
http://blog.koehntopp.de/archives/680-Von-der-GPL.html
Was steht in der GPL?

http://blog.koehntopp.de/archives/1394-GPL-in-Deutschland-vor-Gericht-durchgesetzt.html
GPL in Deutschland gerichtsfest

http://blog.koehntopp.de/archives/1411-GPL-Marktdurchdringung-ist-kein-Wert-an-sich.html
Über die politischen Ziele der GPL

http://blog.koehntopp.de/archives/628-Ein-paar-ideologische-Steine-ins-Rollen-bringen.html
Begriffsklärungen: kompetetiv vs. kooperativ

http://blog.koehntopp.de/archives/1458-GPL-Microsoft,-Novell,-Samba.org-und-die-Freiheiten-der-GPL.html
Novell vs. Samba: Kann das Samba-Projekt Novell die Nutzung verbieten?

An dieser Stelle sei noch einmal darauf hingewiesen, daß die meisten der 2003 aufgestellten Behauptungen in diesem Thread über die GPL nicht haltbar sind.

Edit: http://www.linux-magazin.de/online_arti ... verdienen/
Artikel im Linux Magazin zum Thema "Duale Lizensierung" - Am Ende gewinnt die GPL.
Last edited by isotopp on 2007-02-11 20:26, edited 2 times in total.
e107flash
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Re: Alter Thread - aber Informativ.

Post by e107flash »

.... Danke danke...

hab mich ja eingelesen..
aber einfach und andersrum..

wenn mir jemand ölfarbe schenkt - muss ich dann meine bilder verschenken ?

ist unterste ebene der fragestellung

wenn mir der schenkende sagt - alles was du mit der farbe malst - muss bei uns ausgestellt werden - dann habe ich doch trotzdem ein (c) am bild.

wenn ich ein (c) habe - kann ich auch reglementieren in wie weit, bzw. das meine bilder nicht auf dem nächetne klo hängen sollen..

wenn ich also einfluss nehmen kann - kann ich auch die "nutzlose" masse ausschleißen und auf einen personenkreis beschränken ?

eg. aktbilder machen in einem kindergarten ja keinen sinn - und düstere destruktive dunkle depressive bilder im foyer des rathauses auch nicht.

Grüße Gerd
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isotopp
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Re: Alter Thread - aber Informativ.

Post by isotopp »

e107flash wrote:wenn mir jemand ölfarbe schenkt - muss ich dann meine bilder verschenken ?
Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich.

Erst einmal ist Software unter der GPL kein Geschenk. Du bezahlst dafür, und zwar mit Deiner Verpflichtung, die Bestimmungen der GPL einzuhalten.

Weiterhin geht es hier um das Urheberrecht - nicht Markenschutzrecht, oder Patente. Das bedeutet, daß das konkrete Werk (also die Bibliothek oder das Programm unter der GPL) geschützt sind, nicht etwa die Idee. So steht es Dir frei, ein anderes Werk zu schaffen, das keinen GPL-Code enthält, aber den Platz des GPL-Codes einnimmt (etwa: libeditline statt libreadline).
wenn mir der schenkende sagt - alles was du mit der farbe malst - muss bei uns ausgestellt werden - dann habe ich doch trotzdem ein (c) am bild.
Farbe ist kein Werk, genießt also keinen Urheberrechtsschutz. Farbe ist eine Sache.

Wenn Du eine Bibliothek oder ein Programm unter der GPL nimmst oder verbaust, dann schaffst Du entweder ein abgeleitetes Werk im Sinne des Urheberrechts (das dann auch unter der GPL stehen muß) oder ein Werk, daß das GPL-Werk enthält (was nur zulässig ist, wenn Dein Werk auch unter der GPL steht).

Die Prozesse, die Harald Welte von gpl-violations.org geführt hat, gingen genau darum: Ein Werk (ein Router) der ein GPL-Werk enthielt (Programme von Harald Welte). Da sich der Hersteller des Routers nicht den Lizenzbestimmungen der GPL in Deutschland beugen wollte, mußten die beiden Werke getrennt werden (der GPL-Code aus dem Router entfernt werden) und es wurde ein Verkaufstopp für die Geräte erwirkt, die diese Bedingung nicht erfüllten.

Punkte zu lernen:
- Die GPL ist in Deutschland gerichtlich durchsetzbar
- Der Hersteller des Routers hat keine Rechte an seinem eigenen geistigen Eigentum verloren - er behält alle Rechte an seinem Router und an seinem eigenen Code, muß jedoch den Code von Harald Welte aus seinem Router entfernen oder die GPL einhalten.
- Der Hersteller des Routers verliert nach den Bestimmungen der GPL lediglich das Recht, den Router weiter zu verbreiten (Freiheit 3). Die Freiheiten 0, 1 und 2 bleiben ihm trotz Lizenzverstoß erhalten.
wenn ich also einfluss nehmen kann - kann ich auch die "nutzlose" masse ausschleißen und auf einen personenkreis beschränken ?
Du kannst für Dein eigenes Werk alles mögliche tun, es dann aber nicht mit einem GPL-Werk mischen.
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Re: Alter Thread - aber Informativ.

Post by e107flash »

isotopp wrote:[

Du kannst für Dein eigenes Werk alles mögliche tun, es dann aber nicht mit einem GPL-Werk mischen.
alles klaro. denke jetzt hab ichs.
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Re: GPL vs MPL - wie kommt man zu seinem Copyright ?

Post by daemotron »

Was ich bei einer Veröffentlichung unter der GPL allerdings nicht machen würde, ist den empfohlenen Disclaimer unverändert zu übernehmen:
GNU General Public License wrote:This program is free software; you can redistribute it and/or modify it under the terms of the GNU General Public License as published by the Free Software Foundation; either version 2 of the License, or (at your option) any later version.
(Hervorhebung durch mich)

Auch wenn in Abschnitt 9. beteuert wird, neue Versionen seien in ihrem Anliegen ähnlich der vorliegenden Version, muss man sich nur die Diskussion um GPLv3 anschauen - wer weiß, auf was für (Schnaps-)Ideen die FSF vielleicht bei einer Version 4 oder nach der feindlichen Übernahme durch SCO (:D *SCNR*) noch kommt... dann lieber strikt auf die vorliegende Version 2 beschränken.
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