Gewerbe anmelden?
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blnsnoopy26
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Re: Gewerbe anmelden?
Jo den könnte ich fragen, aber der kostet Geld und das habe ich nunmal sehr wenig bis garnicht und von daher wollte ich es mal so wissen bzw. nachlesen.
Re: Gewerbe anmelden?
Einerseits eine Investition, die sich vielleicht lohnt, andererseits evtl. trotzdem kostenlos, einfach mal nachfragen ....
Gruß Outi
Gruß Outi
Re: Gewerbe anmelden?
Dann meckert aber das FA. Eine Umsatzsteuervoranmeldung ist jeden Monat zu machen. Ist nach einem Jahr der Umsatz unter einem gewissen Grenzwert, so hat man die Möglichkeit den Wechsel auf quartals Anmeldungen zu beantragen. Ist die zu entrichtende Umsatzsteuer kleiner als ~500 Euro, so verlangt das FA nur noch jährlich eine Umsatzsteuererklärung. Sobald die Umsatzsteuer(verrechnet mit der Vorsteuer natürlich) über diesen Wert steigt muss man wieder monatlich die Voranmeldung machen.sCHL wrote:naja, wenn Du auch eine rechnung schreiben willst, dann solltest Du das machen. und nicht vergessen eine umsatzsteuererklärung zu machen, am ende des jahres und dann natürlich noch die buchhaltung :-)
Natürlich ist man ab diesem Zeitpunkt auch verpflichtet jährlich eine Einkommensteuererklärung zu machen.
Gruß,
Nico
Re: Gewerbe anmelden?
Ich bin - nach entsprechender Beratung - ohne Gewerbeanmeldung seit Jahrzehnten nebenbei selbstständig freiberuflich tätig, stelle Rechnungen aus und verdiene (hoffentlich
) etwas damit. E- und U-Steuer laufen ordnungsgemäß, darum kümmert sich eine Steuerberaterin, d.h. sowohl die als auch das Finanzamt kennen alle Details und es gab "trotzdem" gegen die Situation noch nie Einwände. Muss also schon deshalb definitiv seine Richtigkeit haben.
Bedingung, damit eine Tätigkeit als "freiberuflich" gelten kann, ist meines Wissens unter anderem (mit meinen Worten gesagt, so wie ich es verstanden habe - ohne Gewähr):
- der Schwerpunkt der Tätigkeit und Einnahmen darf nicht auf Handel beruhen, sondern auf Dienstleistung mit einem "schöpferischen" Anteil (z.B. Software-Entwicklung)
- Man darf keine Leute einstellen / beschäftigen.
HTH & Gruß,
Manfred
Bedingung, damit eine Tätigkeit als "freiberuflich" gelten kann, ist meines Wissens unter anderem (mit meinen Worten gesagt, so wie ich es verstanden habe - ohne Gewähr):
- der Schwerpunkt der Tätigkeit und Einnahmen darf nicht auf Handel beruhen, sondern auf Dienstleistung mit einem "schöpferischen" Anteil (z.B. Software-Entwicklung)
- Man darf keine Leute einstellen / beschäftigen.
HTH & Gruß,
Manfred
Re: Gewerbe anmelden?
Auch als Freiberufler darfst Du selbstverständlich Mitarbeiter beschäftigen.
AFAIK entscheidet sich die Frage, ob Freiberufler oder Gewerbetreibender nur an der Tätigkeit, aber ich bin nicht vom Fach ...
AFAIK entscheidet sich die Frage, ob Freiberufler oder Gewerbetreibender nur an der Tätigkeit, aber ich bin nicht vom Fach ...