Anzeige gegen mich..

Rund um die Sicherheit des Systems und die Applikationen
tody
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Re: Anzeige gegen mich..

Post by tody »

dein anwalt wird dir sicherlich erzählt haben, daß die idee mit den 2300? als ausgleich für das fallenlassen der anzeige unsinn ist. denn wenn einmal eine anzeige erstattet worden ist, hat der anzeigensteller keine dispositionsmöglichkeiten mehr darüber - einstellen kann nur noch die staatsanwaltschaft.

was er versucht, ist hier einen verkappten schadensersatz ohne den umweg über einen zivilrechtlichen prozeß zu bekommen --> auf solche angebote NIEMALS eingehen (ein völlig anderer fall sind anwaltliche abmahnungen).

was dir jetzt passieren kann, ist daß die zuständige staatsanwaltschaft ein ermittlungsverfahren aufnimmt. im schlimmsten falle kommt es dann zu einer anklage mit entsprechender mündlicher verhandlung. grundlage des ganzen wären dann die straftaten im bereich der computerkriminalität; was genau vorliegen könnte, kann ich ohne eine detaillierte sachverhaltsschilderung nicht so einfach beurteilen.

das das allerdings passiert ist sehr unwahrscheinlich. es sollte eigentlich so laufen, daß das verfahren bereits im vorfeld eingestellt wird. im besten falle mangels hinreichenden tatverdachts, im schlechtesten falle wegen geringer schuld (170 oder 153 stpo). deine computer, die als beweismittel beschlagnahmt wurden, bekommst du danach wieder (anders der fall, wen sie als tatwerkzeuge gewertet werden, was hier aber undenkbar ist. dann unterliegen sie der einziehung und werden verwertet.)

alles in allem würde ich mir keine allzu großen sorgen machen. den serverbetreiber würde ich ignorieren. in der nächsten zeit wirst du wahrscheinlich noch bei der polizei zu einer vernehmung als beschuldigter geladen. da kannst du dann hingehen und den sachverhalt aus deiner sicht schildern. oder das aber bleiben lassen, deinen anwalt beauftragen akteneinsicht zu nehmen und dann schriftlich stellung zu nehmen - ganz nach deinem belieben.

wenn dan hoffentlich das verfahren eingestellt ist, und du deine rechner wieder hast, kanst du im zweifelsfalle noch einmal überlegen, zivilrechtlich gegen den anderen vorzugehen, weil du gerne nutzungsausfall für deine pc's hättest. ist aber sicherlich schwer durchzukriegen und lohnt den aufwand nicht.
mikespi
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Re: Anzeige gegen mich..

Post by mikespi »

Wenn das Verfahren eingestellt wird, besteht der Anspruch des Schadenersatzes weiterhin da die Schuldfrage nicht geklärt worden ist sondern nur der Staat kein Interesse mehr in der Verfolgung sieht.

Es gibt zwei Möglichkeiten:

-einen Vergleich eingehen

-bis zum bitteren Ende vors Gericht gehen und hoffentlich Recht bekommen,

aber selbst dann könnte der Richter auf einen Vergleich kommen und so sind hohe Anwalts-( der Schaden wird auf 2300 Euro datiert und für diesen sind auch die Gebühren fällig ), Gerichts- und Sachverständiger - Kosten zu zahlen.

Andi
Anonymous
 

Re: Anzeige gegen mich..

Post by Anonymous »

@q-bert:
kannst du mir mal bitte ne mail addy von dir geben, ich will dir was zukommen lassen.
q-bert
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Re: Anzeige gegen mich..

Post by q-bert »

@testingblue: klar. hab dir eine private msg geschrieben.

Leider habe ich heute keinen Termin mehr bekommen vom Anwalt. Aber morgen weiss ich sicherlich mehr.

mfg
mikespi
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Re: Anzeige gegen mich..

Post by mikespi »

Ich drück dir die Daumen das du da sauber rauskommst, poste doch bitte deine neuen Infos morgen. :)

Andi
Anonymous
 

Re: Anzeige gegen mich..

Post by Anonymous »

@q-bert:
bevor du zum anwalt gehst, gib mir bitte die gelegenheit kontakt zu dir aufzunehmen!!!

Gruss testingblue
Anonymous
 

Re: Anzeige gegen mich..

Post by Anonymous »

thx 4 priv. msg
q-bert
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Re: Anzeige gegen mich..

Post by q-bert »

klar testingblue!

ich hab dir ja meine email adresse hinterlassen. ansonsten bin ich auch ueber icq zu erreichen

edit: 12667023 (hatte mich vertippt)
mfg
hostbuster
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Re: Anzeige gegen mich..

Post by hostbuster »

Tach beisammen :)

Ich vermute mal, dass hier doch recht wemige Juristen unterwegs sind und hab mal ein paar Seiten aufgefuehrt, die evtl. zu diesem Thema mehr Infos bieten koennen:

h**p://www.web-jur.de
h**p://www.juraverein.de

Auf diesen Seiten wird bis zu einem gewissen Grade auch kostenlose Hilfe gewaehrt - ich denke mal auf alle Faelle einen Blick wert ....

CYA
Outlaw
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Re: Anzeige gegen mich..

Post by Outlaw »

Nunja, die Anzeige könnte meines Wissens zwar immer noch zurückgezogen werden aber wenn er das für 2300â?¬ macht, ist das nicht irgendwie Erpressung ??

"Ey, wenn Du misch 2300 Kröten gibst, zieh isch zurügg !!"

Gruß Outi
at120
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Re: Anzeige gegen mich..

Post by at120 »

gibts da vielleicht einen unterschied zwischen einer zivilrechtlich anzeige oder besser eines vergehen und ein strafrechtlich relevanten anzeige? z.b. anzeige wg. zu hohen baum im garten und anzeige bei fahrerflucht? oder ist das gleichgestellt? kann ich mir nicht vorstellen!?

mfg alex
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Re: Anzeige gegen mich..

Post by Joe User »

at120 wrote:gibts da vielleicht einen unterschied zwischen einer zivilrechtlich anzeige oder besser eines vergehen und ein strafrechtlich relevanten anzeige? z.b. anzeige wg. zu hohen baum im garten und anzeige bei fahrerflucht? oder ist das gleichgestellt? kann ich mir nicht vorstellen!?
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